Effizientere Bewirtschaftung von Fundsachen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat anstelle des bisherigen Reglements über die Behandlung von Fundsachen eine Fundsachenverordnung erlassen. Sie wird per sofort wirksam. Mit der neuen Verordnung werden die Arbeitsabläufe im Fundbüro vereinfacht und dank neuer Informatikmittel wird eine effizientere Bewirtschaftung der Fundgegenstände ermöglicht. Gleichzeitig wurden auch die Gebühren angepasst.
Anstelle des veralteten Reglements über die Behandlung von Fundsachen aus dem Jahre 1931 hat der Regierungsrat eine neue Fundsachenverordnung erlassen. Diese ermöglicht eine effizientere Bewirtschaftung der Fundgegenstände und eine Optimierung der Arbeitsabläufe. Das Fundbüro selbst wurde im Sinne einer optimalen Kundenbetreuung im neuen Kundenzentrum im Spiegelhof eingerichtet.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört es, dass Gegenstände, die im öffentlichen Raum gefunden werden, grundsätzlich nur noch entgegengenommen werden müssen, wenn deren Schätzwert mehr als 100 Franken beträgt (bisher 10 Franken). Angepasst wurden zudem auch die Gebühren, die zuletzt in keinem Verhältnis zum Aufwand mehr standen.
Die neue Fundsachenverordnung wird per sofort wirksam. Das neue Recht findet damit auf sämtliche Fundgegenstände Anwendung.