Ein Todesopfer beim Absturz eines Kleinflugzeuges auf eine Wohnüberbauung
MedienmitteilungKantonale Krisenorganisation
Beim Absturz eines Kleinflugzeuges auf eine Wohnüberbauung an der Roggenburgstrasse 9/11/13/15 in Basel ist am Montagmittag eine Person ums Leben gekommen. Die oberen Stockwerke der Liegenschaft wurden zerstört.
Am Montagmittag, kurz vor halb 12 Uhr, ist ein privates Kleinflugzeug mit einer Person an Bord auf die Wohnüberbauung Roggenburgstrasse 9/11/13/15 in Basel abgestürzt. Der Pilot des am EuroAirport Basel-Mulhouse gestarteten Flugzeuges kam dabei ums Leben. Sechs Personen mussten ärztlich versorgt werden: zwei Bewohnerinnen, ein Feuerwehrmann und drei Polizisten. Es handelt sich um relativ leichte Verletzungen. Die Wohnungen der betroffenen Liegenschaft wurden teilweise zerstört und mussten evakuiert werden.
Nach der Meldung über den Flugzeugabsturz wurde der Krisenstab Basel-Stadt aufgeboten, der noch bis auf weiteres im Einsatz bleibt.
In der betroffenen Überbauung sind 89 Personen angemeldet. Ein Teil wird vorübergehend in die Zivilschutzanlage Bäumlihof gebracht, wo die Betroffenen auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen können. Da die Wohnungen mindestens heute nicht mehr bezogen werden können, werden Unterkünfte für die Betroffenen organisiert. Da viele Bewohnerinnen und Bewohner erst gegen Abend nach Hause zurückkehren, sind die entsprechenden Bemühungen der Unterbringung noch im Gange.
Offensichtlich befand sich zum Zeitpunkt des Absturzes eine Gruppe von Kindern auf dem Spielplatz. Die Gruppe konnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Der Krisenstab steht mit den Betreuerinnen der Kinder in Kontakt.
Über die Unfallursache des Flugzeugabsturzes ist noch nichts bekannt. Das eidgenössische Büro für Flugunfalluntersuchungen hat diesbezügliche Ermittlungen aufgenommen.
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige können sich für allfällige Fragen an die Kantonspolizei Basel-Stadt wenden (Tel. Nr. 061 267 71 11).
Der Krisenstab wird in den nächsten Tagen bei Vorliegen neuer Tatsachen weiterhin informieren.