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Einigung im Verfahren um die KVA Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt und ALSTOM (Schweiz) AG haben das beim Basler Zivilgericht hängige Verfahren durch Vergleich beendet.

Der Kanton Basel-Stadt hatte im Mai 2003 gegen ALSTOM (Schweiz) AG geklagt wegen behaupteter Mängel der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), die 1998 geliefert wurde. Alstom führte Widerklage und wies auf Unregelmässigkeiten im Betrieb der KVA hin.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurden zwei umfangreiche technische Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse von den Parteien unterschiedlich interpretiert wurden. Mit einem endgültigen Gerichtsentscheid wäre nicht innert nützlicher Frist zu rechnen gewesen.

In Verhandlungen, die parallel zum Gerichtsverfahren liefen, konnten sich die für den Kanton federführende Baudirektorin Barbara Schneider und die zuständigen Entscheidungsträger von Alstom auf einen umfassenden Vergleich einigen. Die Einigung sieht vor, dass der Kanton die Anlage auch in Zukunft wird weiter betreiben können, wie dies seit 2002 bereits der Fall ist. Dank dieser Regelung wird es der KVA-Betreiberin IWB möglich sein, ausreichende Kapazitäten zur Kehrichtentsorgung für die Region Basel bereitzustellen, so dass kein Kehricht aus der Region abgewiesen werden muss.

Dieser Vergleich erlaubt den Parteien, die mit der Fortführung des Verfahrens verbundenen Kosten einzusparen. Wie in solchen Fällen üblich, wurde Stillschweigen über die Einzelheiten des Vergleichs vereinbart.

Weitere Auskünfte

Marc Keller Tel. 061 267 42 51 Informationsbeauftragter Baudepartement