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Gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt verabschiedet. Darin wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit als Kontroll- und Koordinationsorgan eingesetzt. Das bisherige bewährte Schwarzarbeitskonzept wird weitergeführt

Am 1. Januar 2008 tritt das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft. Mit der neuen Verordnung ist der kantonale Vollzug sichergestellt. Damit erhält die seit rund 10 Jahren aktive und systematische Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt eine gesetzliche Grundlage.

Mit der neuen Verordnung wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit als kantonales Kontrollorgan eingesetzt. Es hat die Aufgabe die Kontrolltätigkeit und den Informationsfluss zu koordinieren. Das bisherige bewährte Schwarzarbeitskonzept wird weitergeführt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie das Sicherheitsdepartement unterstützt von der Kantonspolizei führen aufgrund von eigenen Feststellungen oder Hinweisen anderer Behörden bzw. privater Personen Kontrollen durch.

Neu können Kontrollaufgaben auch an Dritte abgegeben werden. Es ist vorgesehen, im Baubereich Kontrollaufgaben an die zuständigen Paritätischen Kommissionen zu delegieren. Die Sozialpartner werden dadurch aktiv einbezogen, was die Akzeptanz fördert. Neu können auch Kontrollkosten auferlegt werden. In gravierenden Fällen droht gar der Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens oder Kürzungen der Finanzhilfen.

Schwarzarbeit hat sowohl für die Schwarzarbeit leistenden als auch den Staat grosse Nachteile. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch ungenügend versichert und der Staat verliert Einnahmen. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es die Schwarzarbeit durch verstärkte Kompetenzen und Vernetzungen zu verunmöglich, mindestens aber zu erschweren. Die Werbekampagne des Bundes wird die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den nächsten Monaten auf die Folgen der Schwarzarbeit hinweisen.

Schwarzarbeit liegt gemäss dem neuen Bundesgesetz dann vor, wenn die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht verletzt werden. Um die administrativen Hürden abzubauen und das Abrechnen der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wird ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleiner unselbständige Tätigkeiten z. B. Haushaltstätigkeiten eingeführt. Die entsprechenden Formulare stehen ab dem 1. Januar 2008 zur Verfügung bei der Ausgleichskasse des Kantons Basel-Stadt ( www.ausgleichskasse-bs.ch ).

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll, Telefon +41 (0)61 267 87 78 Amt für Wirtschaft und Arbeit, Geschäftsleitung Wirtschafts- und Sozialdepartement