Gesetzliche Umsetzung der erweiterten Verfassungsgerichtsbarkeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Die neue Kantonsverfassung führt zu einer erweiterten Verfassungsgerichtsbarkeit im Kanton Basel-Stadt. Dadurch können unterhalb des Gesetzes stehende Erlasse des Kantons und der Gemeinden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte direkt angefochten werden ohne dass ein Anwendungsfall abgewartet werden muss. Der Regierungsrat hat die Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung dieses neuen Rechtswegs verabschiedet.
Verordnungen und andere unterhalb des Gesetzes stehende Erlasse des Kantons und der Gemeinden können künftig direkt angefochten werden. Dies wird in der neuen Kantonsverfassung, die am 13. Juli 2006 wirksam wurde, durch die so genannte erweiterte Verfassungsgerichtsbarkeit neu festgeschrieben. Diese Verordnungen konnten bisher vom Verwaltungsgericht nur im konkreten Anwendungsfall vorfrageweise auf ihre Verfassungsmässigkeit hin geprüft werden.
Neu prüft das Verfassungsgericht zudem die Zulässigkeit von Volksinitiativen nicht nur auf Beschwerde hin, sondern auch dann, wenn ihm die Initiative durch den Grossen Rat direkt zur Prüfung überwiesen wird.
Die Vorlage an den Grossen Rat wurde zusammen mit den Gerichten erarbeitet und lehnt sich an bewährte Lösungen anderer Kantone an. Die gesetzliche Regelung der Verfassungsgerichtsbarkeit erfolgt im bisherigen Verwaltungsrechtspflegegesetz.