Interpellationen zum Verkauf der Liegenschaft Feldbergstrasse 1-5
MedienmitteilungRegierungsrat
Interpellationen <a href="http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000259358.pdf" target="mmextern" class="fliesslink">Nr. 99 Christophe Haller</a> <a href="http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000260574.pdf" target="mmextern" class="fliesslink">Nr. 103 Roland Lindner</a> und <a href="http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000262783.pdf" target="mmextern" class="fliesslink">104 Patrizia Bernasconi</a> -- Der Regierungsrat hat drei Interpellationen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft Feldbergstrasse 1-5 beantwortet. Die parlamentarischen Vorstösse zeigen dass zur Vermietungspolitik des Kantons und der Pensionskasse äusserst konträre Vorstellungen bestehen. Die Vermietungspraxis der Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr wird gegenwärtig überprüft.
Unterschiedliche Vorstellungen zur staatlichen Vermietungspolitik
Die parlamentarischen Vorstösse zum Verkauf der Liegenschaft Feldbergstrasse 1-5 zeigen, dass zur Vermietungspolitik des Kantons und der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) äusserst konträre Vorstellungen bestehen. Auf der einen Seite wird eine soziale und mieterfreundliche Vermietungspraxis mit günstigen Mietzinsen gefordert und an Verkäufen oder Sanierungen, die zu Mietzinsaufschlägen führen, scharfe Kritik geübt. Andererseits werden günstige Mietzinse, die sich für eine langjährige Mieterschaft aus dem Mietrecht ergeben, beanstandet und es wird eine Maximierung der finanziellen Rendite verlangt, die nur über soziale Härten möglich ist. Die faire Vermietungspolitik der PKBS stellt einen vernünftigen und gesellschaftlich anerkannten Mittelweg zwischen diesen beiden Extrempositionen dar, den auch andere institutionelle Immobilieneigentümer eingeschlagen haben.
Grundsatz der fairen Vermietungspolitik
Das Mandat Immobilien-Direktanlagen, das die Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (ZLV) für die PKBS betreut, muss nach wirtschaftlichen Grundsätzen betreut werden. Die ZLV ist in ein monatliches Reportingsystem eingebunden und wird anhand eines anerkannten Benchmarks für Immobilien-Direktanlagen gemessen. Die PKBS hat Vorgaben für ihre Liegenschafts- und Mietzinspolitik erlassen, die sich am Grundsatz einer fairen Vermietungspolitik orientieren. Während der Mietdauer werden die Mieten bestehender Mietverhältnisse nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen regelmässig an die Entwicklung von Hypothekarzins, Unterhaltskosten und Teuerung angepasst. Bei Wiedervermietungen wird der Mietzins im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Marktmiete neu festgelegt.
Überprüfung der Vermietungspraxis
Aufgrund der heftigen Vorwürfe gegenüber der Vermietungspraxis der ZLV in den Medien hat das Finanzdepartement eine Überprüfung der Vermietungspraxis der ZLV angeordnet. Sie wird mit Unterstützung von Beat Schultheiss durchgeführt, der als Präsident des Hausbesitzer-Vereins Basel, Anwalt und Notar sowie ehemaliger Grossrat über die nötige Sachkenntnis und Unabhängigkeit verfügt.