Koordinierte Umsetzung des neuen eidgenössischen Familienzulagengesetzes
MedienmitteilungDie Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 13. Februar 2007 beschlossen bei der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über Familienzulagen koordiniert vorzugehen und notwendige Gesetzesanpassungen auf kantonaler Ebene auf denselben Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Am 26. November 2006 hat das Schweizer Volk dem neuen Bundesgesetz über Familienzulagen zugestimmt, das von den Kantonen unter anderem die Ausrichtung von Mindestzulagen und den Einbezug der Nichterwerbstätigen verlangt. Der Bundesrat beabsichtigt, das neue Gesetz auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen. Sowohl Basel-Stadt als auch Basel-Landschaft werden in ihrer kantonalen Gesetzgebung in gewissen Bereichen Anpassungen vornehmen müssen.
Eine Harmonisierung der Familienzulagen im eng verflochtenen Wirtschaftsraum BS/BL hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird auch von den Sozialpartnern begrüsst. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben deshalb beschlossen, auch die nun zu erarbeitenden Anpassungen an das Bundesrecht untereinander abzusprechen und koordiniert vorzugehen. Als Zeitpunkt für die Inkraftsetzung der neuen Regelungen auf kantonaler Ebene haben die Regierungen den 1. Januar 2009 festgelegt.