Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- in der Vernehmlassung betreffend Steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften dargelegt, dass die Dumont-Praxis weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene aufgehoben werden soll, dass ihre Einschränkung in Betracht gezogen werden könnte, dass sie für den Bund und für die Kantone unbedingt gleich geregelt werden muss und dass der Bund für ihre Handhabung klare Regeln aufstellen sollte. Nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung (sogenannte Dumont-Praxis) kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- die Petition betreffend "Naturpark Allschwiler Weiher" beantwortet. Der Kanton Basel-Stadt prüft gegenwärtig gemeinsam mit den Gemeinden Allschwil und Binningen Optionen für die zukünftige Nutzung des Schiessplatzes Allschwilerweiher. Aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts ist eine Weiterführung des Schiessbetriebs praktisch unmöglich. Das Anliegen der Petenten, einen Teil des Areals der Bevölkerung als Naturpark zur Verfügung zu stellen, wird in die Überlegungen über die zukünftige Nutzung mit einfliessen. (Auskunft: Niklaus Wild, Leiter Portfoliomanagement ZLV, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 68)
- dem Grossen Rat die Vorlage (Ratschlag) betreffend Jahresbericht 2006 der REDAG Regionale Entsorgung Dreiländereck AG zur Genehmigung überwiesen. (Der Ratschlag ist ab Freitagmorgen, 15.06.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 070845 abrufbar.)
- den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2006 der Basler Kantonalbank genehmigt und dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
- die Jahresrechnung 2006 des Flughafens Basel-Mulhouse und die Zuweisung des Jahresgewinns in der Höhe von rund 6,16 Millionen Euro an den Reservefonds genehmigt.
- den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5635 des Tiefbauamts betreffend Neubau und Umgestaltung der Predigerhofstrasse inklusive neuen Bau- und Strassenlinien, generellen Strassenquerprofilen und Höhenknoten der Strassenlinien, genehmigt. Im Bereich der heutigen Liegenschaften Predigerhofstrasse 65 - 77 soll eine neue Erschliessungsstrasse mit Wendeplatz erstellt werden. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- 43 Aufnahmen sowie eine Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.