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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, das Gesetz über Strafvollzug und Begnadigung aufzuheben und durch ein neues Gesetz über die Begnadigung und ein neues, separates Gesetz über den Vollzug der Strafurteile zu ersetzen. Anlass für diese Unterteilung der beiden verschiedenen Materien waren notwendige Anpassungen an die Vorgaben des revidierten Schweizerischen Strafgesetzbuches. Neben den zwingend zu regelnden Zuständigkeiten im Straf- und Massnahmenvollzug wurden auch die Aufgaben, Kompetenzen und Grundsätze auf Gesetzesstufe geregelt. Beim Begnadigungsgesetz gab es keine materiellen oder verfahrensmässigen Änderungen. Der vollständige Ratschlag ist ab Freitagmorgen, 31.08.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 050022 abrufbar.

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Conradin Cramer, LDP) betreffend "Grundlagen für eine verbesserte Wahrnehmung des Willens der Abstimmenden" als erledigt abzuschreiben. Der vom Grossen Rat im April 2006 überwiesene Anzug nimmt eine Forderung auf, die in identischer Form Inhalt eines vom Grossen Rat im Mai 1999 abgeschriebenen Anzugs war (vgl. dazu Medienmitteilung vom 7. April 1999 ). Seither hat sich grundsätzlich nichts verändert. Der Regierungsrat ist nach wie vor der Meinung, dass die Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsresultate nach rein geographischen Kriterien nicht die im parlamentarischen Vorstoss angestrebten Grundlagen für eine verbesserte Wahrnehmung des Willens der Abstimmenden liefert. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat unterdessen die Möglichkeit von "Vox-Analysen" abgeklärt - aktuellstes Anwendungsbeispiel ist die Wählerinnen- und Wählerbefragung im Zusammenhang mit der Casino-Abstimmung. Denkbar sind solche Befragungen auch unter der Federführung des statistischen Amtes. Der Regierungsrat wird jeweils fallweise auf das Mittel der Wählerinnen- und Wählerbefragung zurückgreifen. Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 29.08.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 065050 abrufbar. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 47)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Heer, SP) betreffend "Polizei-unabhängige Beschwerdestelle" abzuschreiben. Bei behaupteter Misshandlungen durch Polizeifunktionäre ist es von Amtes wegen Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die notwendigen Abklärungen zu treffen und gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten. Zur Abklärung allfälliger polizeilicher Fehlleistungen steht der Bevölkerung neben der Beschwerdestelle des Sicherheitsdepartements auch die Ombudsstelle zur Verfügung, um Beschwerden anzubringen. Der vollständige Ratschlag ist ab Freitagmorgen, 31.08.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 058398 abrufbar. (Auskunft: Klaus Mannhart, Informationsbeauftragter, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 41)

  • dem Grossen Rat beantragt, die Initiative "Zum Schutz der Basler Herbstmesse" für rechtlich zulässig zu erklären. Die Staatskanzlei hat am 15. Mai 2007 festgestellt, dass die Initiative mit 3'488 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

  • dem Grossen Rat beantragt, die Initiative "Für die Umzonung des Landhofs: Der Landhof bleibt grün" für rechtlich zulässig zu erklären. Die Staatskanzlei hat am 28. März 2007 festgestellt, dass die Initiative mit 3'350 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

  • in der Vernehmlassung des Kantons Basel-Landschaft die Studie zur Optimierung der öV-Anbindung des Leimentals an Basel begrüsst und die Empfehlungen grundsätzlich gutgeheissen. Von den in der Studie vorgeschlagenen Varianten schneidet der "Margarethenstich" (Neueinrichtung einer Tramstrecke zwischen den Haltestellen Dorenbach und Margarethen) am besten ab. (Auskunft: Stephanie von Samson, Öffentlicher Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 45)

  • sich in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechts für eine Gefährdungshaftung für alle Hunde mit zusätzlicher obligatorischen Haftpflichtversicherung ausgesprochen. Dies auch deshalb, weil jeder Hund durch falsche Haltung, schlechte Erziehung oder Instrumentalisierung zu einem gefährlichen Hund werden kann. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)

    • Katrin Amstutz

    • Nadine Bloch (Gewerbeverband BS)