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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Peter Eichenberger, CVP) betreffend "Wettbewerbshindernisse und Marktzutrittsschranken im Kanton Basel-Stadt, insbesondere beim Notariat" als erledigt abzuschreiben. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass es beim Angebot von Beurkundungsdienstleistungen im Kanton Basel-Stadt jemals Kapazitätsengpässe gegeben hätte oder dass solche in Zukunft zu befürchten sind. Die im Durchschnitt unter 50-prozentige Auslastung der baselstädtischen Notarinnen und Notare mit Beurkundungstätigkeiten lässt erhebliche Kapazitätsreserven erkennen. Deshalb - und auch um die hohe Qualität der Notariatsdienstleistungen zu erhalten - ist eine Senkung des Niveaus der Notariatsexamen nicht angezeigt. Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 10.08.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 048060 abrufbar. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)

  • dem Grossen Rat beantragt, die Petition "Für eine Lichtsignalanlage beim Fussgängerstreifen der Tramhaltestelle Bettingerstrasse" für erledigt zu erklären. Die Petitionskommission hatte dem Grossen Rat keine solche Anlage beantragt. Dies insbesondere deshalb, weil Befürchtungen bestehen, dass eine Lichtsignalanlage zu einem Rückstau des motorisierten Verkehrs und damit auch zu einer starken Behinderung des öffentlichen Verkehrs führen würde. Eine bessere Lösung für alle Verkehrsteilnehmer soll nun im Zusammenhang mit einer Gesamtsanierung dieses Knotenpunkts an der Tramhaltestelle Bettingerstrasse erfolgen. Als kurzfristige Massnahmen wurde der Fussgängerstreifen besser gekennzeichnet und zeitweise Geschwindigkeitsmesstafeln aufgestellt. Die vollständige Antwort ist ab Freitagmorgen, 10.08.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 058255 abrufbar. (Auskunft: Martin Weibel, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 77)

  • eine Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes und des Schlachthofes Basel erlassen. Diese enthält im Anhang sämtliche durch diese Amtsstelle verlangten Gebühren und Vergütungen, die via Taxpunkte angegeben werden. Grundsätzlich wurden die Tarife der Teuerung angepasst. Die Gebühren für Tierversuche wurden stärker als die Teuerung erhöht um so die zusätzlichen Aufgaben, die das Veterinäramt bei den Tierversuchen wahrnehmen muss, abdecken zu können. Gebührenpflichtig sind neu auch die Aufwendungen des Veterinäramtes, die sich aus dem Vollzug der kantonalen Hundegesetzgebung und der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung ergeben. Die neue Verordnung wird sofort wirksam. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 11)

  • den Bericht betreffend den Jahresbericht 2006 der ProRheno AG zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet.

  • in der Vernehmlassung die Anpassungen der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) grundsätzlich gut geheissen. Gleichzeitig wurden aber auch einige Verbesserungsvorschläge eingebracht. (Auskunft: Anita Joss, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)

  • in der Vernehmlassung den Entwurf für eine Totalrevision der eidgenössischen Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie grundsätzlich begrüsst. Angeregt wurden lediglich einige Präzisierungen. (Auskunft: Marion Jaggi, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 60 35)

    • Dr. Peter Schwendener, Leiter Finanzverwaltung

    • Silvia Roth, Leiterin der Öffentlichen Arbeitslosenkasse
    • Ruth Schuler, RAV-Koordinatorin

  • 56 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

  • 79 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.