Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Daniel Goepfert, SP) "betreffend Kinderfreundlichkeitsprüfung und Familienfreundlichkeitsprüfung" als erledigt abzuschreiben. Auch ohne eine explizite Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung sind in den vergangenen Jahren vielfältige Massnahmen zur Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit unternommen worden. Der Regierungsrat wird die Kinder- und Familienfreundlichkeit auch künftig stärken und dabei auf Kooperationen mit verschiedenen Partnern setzen. (Die vollständige Antwort des Regierungsrates ist ab Freitagmorgen, 30.03.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 27343 abrufbar. Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Urs Müller, Grünes Bündnis) "betreffend Steuerabzug für Drittbetreuungskosten" stehen zu lassen. Trotz rechtlicher und inhaltlicher Bedenken zur verlangten Ausgestaltung des Drittbetreuungskostenabzugs nach ähnlichen Kriterien wie beim Kinderabzug möchte der Regierungsrat den Vorstoss im Zusammenhang mit der Behandlung der Volksinitiativen der SVP "Zur Reduktion der Steuerbelastung im Kanton Basel-Stadt" und der CVP "Für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen" prüfen. Die Behandlung dieser Initiativen verlangt eine Gesamtbeurteilung der Einkommensbesteuerung und der damit verbundenen Fragen zur Steuerbelastung, zur Steuerprogression, zu den Sozialabzügen und zur Entlastung von Familien mit Kindern. (Die vollständige Antwort des Regierungsrates ist ab Freitagmorgen, 30.03.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 27351 abrufbar. Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, die Initiative "Für eine zügige Behandlung von Initiativen (Initiativen vors Volk!)" für rechtlich zulässig zu erklären und die Initiative dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- für den notwendigen Ersatz der Telefoniesysteme der Notrufzentralen (112, 117, 118, 144) Ausgaben in der Höhe von maximal 730'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Die rasche Entwicklung im Hardware- und Software-Bereich der Telefonie zwingt das Sicherheitsdepartement zu einer regelmässigen Erneuerung seiner Systeme. Im Bereich der Notrufzentralen ist dies besonders wichtig, da ein gesetzlicher Auftrag für das garantierte Entgegennehmen von Notrufen besteht. Die neuen Notrufsysteme sind darüber hinaus deutlich leistungsfähiger. (Auskunft: Kurt Bader, Technischer Offizier, Kantonspolizei, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 07)
- den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel rückwirkend auf den 1. Januar 2007 für wirksam erklärt. Einen gleichlautenden Beschluss hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft getroffen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- in der Vernehmlassung die Entwürfe zum Bundesgesetz über das Bundespatentgericht und zum Patentanwaltsgesetz grundsätzlich gutgeheissen. Zum vorgesehen Gesetz zum Bundespatentgericht wurden einige Verbesserungsvorschläge angebracht. (Auskunft: Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- Greta Schindler, Liste 5 (SP) des Wahlkreises Grossbasel-West
- Dr. Hans Furer, Geschäftsführer der Angestelltenvereinigung Region Basel
- 48 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 91 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.
- 1 Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen bestätigt. Sie muss noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.