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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem . . .

  • die nicht-ärztliche Medizinalberufe-Verordnung der Praxis angepasst. Neben dem kantonsärztlichen Dienst und dem Institut für Rechtsmedizin hat neu auch der Direktor der Öffentlichen Zahnkliniken Befugnis zur Einsicht in die Patientendossiers, da die Zahntechnikerinnen und -techniker ebenfalls unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen. (Auskunft: Katja Christ, Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 98 31)

  • die Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren angepasst. Im Sinne des Verursacherprinzips wurden die Gebühren für einen Fehlalarm bei automatischen Gefahrenmeldeanlagen auf pauschal 1500 Franken festgesetzt. Gestrichen wurde demgegenüber die jährliche Betriebsgebühr in Höhe von 500 Franken und die jährliche Betriebsgebühr pro weiteres Kriterium von 150 Franken. (Auskunft: Christoph Tschumi, Leiter Bereich Services, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 66)

  • in einem Schreiben an den Heimatschutz zum Ausdruck gebracht, dass die vom Heimatschutz beanstandeten Breitbandverteilkästen der Swisscom notwendig sind, damit die künftigen Anforderungen an die Grundversorgung gewährleistet werden können. Der Kanton sei zudem von Gesetzes wegen verpflichtet, der Swisscom als Konzessionärin öffentlichen Grund zur Verfügung zu stellen. Jedoch verlange das Baudepartement von der Swisscom gemäss einer neuen Bewilligungspraxis eine unterirdische Erstellung der Verteilkästen. Bereits bewilligte seien davon noch ausgenommen. Das Baudepartement werde aber alles daran setzen, dass diese die stadtgestalterischen Anliegen erfüllen. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 24)

  • den von der Kunstkreditkommission ausgearbeiteten Entwurf für das Kunstkreditprogramm 2007 genehmigt. Wie bereits in den letzten Jahren werden auch dieses Jahr ein Wettbewerb für Performancekunst und Ausschreibung für Kunst mit digitalen Technologien durchgeführt. Ein Wettbewerb auf dem Dreispitzareal führt die Tradition der Kunstprojekte im öffentlichen Raum fort. Zudem wird auch ein Wettbewerb in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsgefängnis Waaghof realisiert. Dabei geht es um die künstlerische Gestaltung der Wände eines schmalen Korridors mit dem Ziel, die räumliche Qualität einer bis anhin rein funktionalen Durchgangspassage zu erarbeiten. (Auskunft: Regula Düggelin, Beauftragte für Kulturprojekte, Erziehungsdepartement, Tel. 079 717 74 16)

  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf zu einer Änderung des Artikels 111 des Zivilgesetzbuches vollumfänglich begrüsst. Die vorgeschlagene Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist von zwei Monaten vereinfacht das Scheidungsverfahren erheblich. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)

  • in der Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) festgehalten, dass die vorliegende Revision dazu genutzt werden sollte, auch eine grundsätzliche Standortbestimmung des Für und Wider einer Harmonisierung der Unfallversicherung insbesondere mit der Krankenversicherung, der IV sowie der beruflichen Vorsorge vorzunehmen und Leistungsunterschiede sowie Abgrenzungsschwierigkeiten abzubauen. Dazu sind gemäss dem Regierungsrat im Revisionsentwurf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen bei den Leistungen des UVG auf die anderen Sozialversicherungszweige noch zuwenig substanziiert ausgewiesen. (Auskunft: Jacoba Teygeler, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)

  • dem Abschluss einer Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Inerrhoden und Basel-Stadt über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften und für juristische Personen mit öffentlicher, gemeinnütziger oder kirchlicher Zwecksetzung zugestimmt. Der Kanton Basel-Stadt hat mit den meisten Kantonen entsprechende Vereinbarungen. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)

  • eine vom Gemeinderat Riehen beschlossene Änderung des Steuerrückerstattungsreglements genehmigt.

    • Loretta Müller, Liste 8 (Grünes Bündnis) des Wahlkreises Kleinbasel