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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat . . .

  • für die von den schweren Überschwemmungen hart getroffene Bevölkerung von Mosambik eine finanzielle Soforthilfe in der Höhe von 20'000 Franken beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Lotteriefonds und werden der Caritas überwiesen. (Auskunft: Marco Greiner, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)

  • dem Grossen Rat beantragt , das Advokaturgesetz an die im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte berücksichtigte Bologna-Reform anzupassen. Einerseits sollen Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen als Substituten vor Gericht zugelassen werden. Andererseits ist die Bestimmung über die Haftpflichtversicherung durch die Möglichkeit anderer, gleichwertiger Sicherheiten zu ergänzen. Es handelt sich dabei um eine rein technische Umsetzung. Zusätzlich sollen auf Anregung des Appellationsgerichts noch zwei weitere Änderungen im Bereich des Prüfungswesen erfolgen. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Co-Leiterin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Patrick Hafner, SVP) betreffend "mehr Sicherheit an der Kreuzung Margarethenstrasse/Höhenweg bzw. auch Güterstrasse" als erledigt abzuschreiben. Ein Entzug des Vortritts aus dem Höhenweg ist gemäss Vortritts-Regelung weder mit einer Signalisation noch mit einer Markierung möglich. Um die Situation an dieser Kreuzung trotzdem zu entschärfen, wird im Höhenweg eine Trottoirüberfahrt erstellt, womit der Vortritt gegenüber allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entfällt. So können auch die Anliegen des parlamentarischen Vorstosses erfüllt werden. (Die vollständige Antwort ist ab Donnerstagmorgen, 05.04.2007, auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 065019 abrufbar. Auskunft: Rolf Thommen, Verkehrsabteilung, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 81 68)

  • für notwendige Anpassungen, Erweiterungen und Ergänzungen der bestehenden Patienten- und Kliniksoftware im Felix Platter-Spital Ausgaben in der Höhe von 645'000 Franken - verteilt auf die Jahre 2007 - 2009 - zum Vollzug freizugeben. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)

  • für die Durchführung der Aktion "Bike to work" für die Mitarbeitenden von BASEL-STADT Ausgaben in der Höhe von 8000 Franken zum Vollzug freigegeben. Bei der erstmaligen Durchführung von "Bike to work" im Sommer 2006 haben über 1500 Mitarbeitende aus allen Departementen des Kantons Basel-Stadt teilgenommen. Mit 405 Teams erzielte die Verwaltung gar schweizweit einen Rekord. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)

  • beschlossen, dass die Leistungen des Hauses ELIM künftig mittels einer Tagestaxe für Wohnen abgegolten werden. Die für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die Sozialhilfe anrechenbare Tagestaxe wird rückwirkend per 1. Januar 2007 ohne Verpflegung auf 75 Franken festgelegt. Das Angebot im Haus ELIM umfasst ein niederschwelliges, betreutes Wohnen in Einzelzimmern. Dieses wird vorwiegend von suchtmittelabhängigen Personen in Anspruch genommen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und nicht alleine wohnen können oder obdachlos sind. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich dabei so stabilisieren können, um gegebenenfalls dann an einem Anschlussprogramm teilzunehmen. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich eine Tagesstruktur anzueignen. (Auskunft ab 14:00 Uhr: Eveline Bohnenblust, Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 265 89 80)

  • in der Vernehmlassung zum Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung zur Bekämpfung des Hooliganismus grundsätzlich alle Bemühungen bei der Bekämpfung des Hooliganismus begrüsst. Besondere Sicherheitsmassnahmen wie Ausreisebeschränkungen, Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam sind erforderlich, um der Gewalt an Sportveranstaltungen wirksam zu begegnen. Es ist daher wichtig, dass für diese im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) enthaltenen Massnahmen eine ausreichende, dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen wird. In Frage kommen dabei eine Verfassungsgrundlage oder eine Konkordatslösung. Angesichts der Notwendigkeit der im BWIS enthaltenen Sicherheitsmassnahmen begrüsst der Regierungsrat den Vorschlag des Bundes, die Arbeiten für eine neue Verfassungsgrundlage solange fortzusetzen, bis sich die Kantone gegebenenfalls für eine Konkordatslösung entschieden haben und sich diese innert der erwähnten Frist realisieren lässt. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)

    • Marco Greiner, Informationsbeauftragter des Regierungsrates und Vizestaatsschreiber

    • Brigitte Hilty Haller, Rektorin Kindergärten

  • 47 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

  • 13 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

Hinweise

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 17. April 2007 statt. Wir wünschen Ihnen schöne Osterstage. Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei Basel-Stadt.