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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem . . .

  • dem Grossen Rat beantragt , der Beyeler Museum AG für die Jahre 2007 bis 2011 wie bisher Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 1,865 Millionen Franken pro Jahr zu bewilligen. Die Fondation Beyeler ist seit ihrer Gründung im Jahr 1997 zu einer der interessantesten kulturellen Institutionen des Kantons Basel-Stadt im Bereich Bildende Kunst mit Weltruf gewachsen, welche die gute Position der Region für die Kunstwelt massgeblich geprägt und gestärkt hat. Sie hat in diesem Sinne eine wichtige Funktion als Impulsgeberin für die anderen Institutionen im Bereich Bildender Kunst und vermag es ausserdem vorbildhaft, private Geldgeber für ihre Projekte zu begeistern und einzubinden. Für Basel als touristische Attraktion ist die Fondation Beyeler kontinuierlich erfolgreich und ein unverzichtbares Element geworden. Aus kulturpolitischen Überlegungen ist der Regierungsrat davon überzeugt, dass eine Fortführung der Subvention an die neue Rechtspersönlichkeit Beyeler Museum AG in bisheriger Höhe sinnvoll und angesichts der nachhaltigen Qualität berechtigt ist. Zusammen mit der Subvention der Gemeinde Riehen bleibt die öffentliche Hand damit ein wichtiger Partner in der Finanzierung dieser Institution. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 23)

  • dem Grossen Rat für die Gründung der Betriebsgesellschaft Nationalstrassen Nordwestschweiz (NSNW AG) ein Umwidmungs- und Kreditbegehren in der Höhe von 0,813 Millionen Franken unterbreitet. Mit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen per 1. Januar 2008 geht der Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen in die Zuständigkeit des Bundes über. Da der Bund über keine eigene Organisation dazu verfügt, dieses Verkehrsnetz von grösster Bedeutung zu betreuen, ist er auf die bisherigen Betreiber aus den kantonalen Verwaltungen angewiesen. Dazu wurde die Betriebsgesellschaft Nationalstrassen Nordwestschweiz gegründet, an der sich der Kanton Basel-Stadt allerdings nicht beteiligt, da der Kilometeranteil von Basel-Stadt nur 7 Prozent beträgt (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 11. Mai 2007 ). Er wird aber sein heutiges Personal, sowie die Fahrzeuge und Maschinen in die Gesellschaft einbringen. Der Bund wird die Leistungen der NSNW AG finanziell entschädigen. (Der vollständige Ausgabenbericht ist ab Freitagmorgen, 29.06.2007 auf www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/ unter der Geschäfts-Nr. 070975 abrufbar. Auskunft: Roger Reinauer, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 24)

  • dem Grossen Rat eine Vorlage zu einer Teilrevision des Steuergesetzes überwiesen. Dabei geht es darum, die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Der Bund hat in den vergangenen Jahren diverse Erlasse verabschiedet, welche Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes und des Bundesgesetzes zur direkten Bundessteuer enthalten. Entscheidungsspielraum hat der Kanton nur in zwei Punkten. Insbesondere bei der Bestimmung der oberen Abzugslimite für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen, soll die Limite von bisher 10% auf neu 20% des Reineinkommens erhöht werden. (Auskunft: Christian Mathez stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)

  • eine Benutzungsordnung und eine Gebührenverordnung für die Pädagogische Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (PDS) genehmigt bzw. erlassen. Bisher gibt es keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Die PDS ist eine öffentliche Fachbibliothek für Lehrpersonen aller Schulstufen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und an Erziehungsfragen Interessierte. Die Benutzung und Ausleihe ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings wird für die Ausstellung eines Benutzungsausweises eine einmalige Gebühr erhoben und Mahnungen sind ebenfalls kostenpflichtig. (Auskunft: Renata Rovira, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 96)

  • die Änderung des Polizeigesetzes im Zusammenhang mit der Einführung einer Wegweisungs- und Rückkehrverbotsnorm bei häuslicher Gewalt per 1. Juli 2007 für wirksam erklärt (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 17. Oktober 2006 ). Um die entsprechenden Fälle mit Beratung und Information auffangen zu können, tritt auf den gleichen Zeitpunkt auch der Subventionsvertrag mit dem Verein Gemeinsame Opferhilfe beider Basel in Kraft. Er läuft bis Ende 2007 und sieht finanzielle Mittel für den Verein in der Höhe von maximal 80'000 Franken vor. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)

  • die Verordnung über die Gebühren des Lufthygienenamtes beider Basel insofern geändert, als die Kontrollgebühren betreffend Textilreinigung der interkantonalen Harmonisierung angepasst wurden. (Auskunft: Patrick Meier, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 62)

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Erweiterung des Mandats zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL) begrüsst. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber darauf hingewiesen, dass der Informationsbedarf von EUROPOL für die kantonalen Strafbehörden einen spürbaren Zusatzaufwand erfordert. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)

  • in der Vernehmlassung die vorgesehene Umsetzung des Schengener Grenzkodex begrüsst. (Auskunft: Rahel Eglin, Rechtsdienst, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 33)

    • Dominik Walliser, Bereichsleiter Rettung

    • Silvia Roth, Leiterin Öffentliche Arbeitslosenkasse

    • Claudia Morselli (bisher Ersatzmitglied)

    • Martin Dumas, Advokat