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Leitlinien für eine umfassende Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat erweiterte Leitlinien zur Senioren- und Alterspolitik genehmigt. Die Alterspflegepolitik bildet zusammen mit der Seniorenpolitik die Grundlage der beispielhaften Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt. Die Seniorenpolitik ergänzt dabei die seit Jahren etablierte Alterspflegepolitik. Diese will dass der ältere Mensch mit Unterstützung durch Angehörige und Spitex solange wie möglich zu Hause leben kann. Die Seniorenpolitik verfolgt in Ergänzung dazu das Ziel die Anliegen der älteren Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen und deren Eigeninitiative Selbsthilfe Selbstverantwortung und Engagement von staatlicher Seite zu fördern.

Basel-Stadt kann sich mit den erweiterten Leitlinien für eine Senioren- und Alterspflegepolitik auf eine umfassende Alterspolitik abstützen. Der Regierungsrat hat diese vom Gesundheitsdepartement in Zusammenarbeit mit den Seniorenorganisationen erarbeiteten Leitlinien genehmigt. Bis vor einigen Jahren hat Basel-Stadt eine Alterspolitik verfolgt, welche den dringenden Handlungsbedarf bezüglich Pflege und Betreuung alter und gebrechlicher Menschen abdeckte.

Die neuen demographischen und gesellschaftlichen Realitäten (längere Lebenserwartung bei gleichzeitig besserer gesundheitlicher Versorgung, Individualisierung und Technologisierung) erfordern eine Erweiterung in Form einer Seniorenpolitik. Dies für eine Gruppe von Menschen, die zwar aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, gleichwohl aber nicht als "alt, gebrechlich und pflegebedürftig" bezeichnet werden kann, sondern noch äusserst leistungsfähig und aktiv ist. Die baselstädtische Seniorenpolitik soll nun einen Beitrag zur Definition der Rolle und Funktion dieser Gruppe von Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft leisten.

Die Alterspflegepolitik

Bereits vor 25 Jahren zeichnete sich im Kanton Basel-Stadt ab, dass der Anteil der betagten Bevölkerung schneller als anderswo ein hohes Niveau erreicht. Auf diesen steigenden Anteil der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung und damit zusammenhängend den zunehmenden Bedarf an altersspezifischen Pflegeangeboten wurde deshalb frühzeitig reagiert. Grundlage der Alterspflegepolitik im Kanton Basel-Stadt sind die vom Regierungsrat am 7. August 2001 verabschiedeten Leitlinien zur kantonalen Alterspolitik. Im Mittelpunkt dieser Leitlinien steht der heute noch geltende Grundsatz, der ältere Mensch solle - mit Unterstützung durch Angehörige und Spitex - so lange wie möglich zu Hause leben können.

Wichtige Elemente sind dabei die geriatrische Behandlungskette mit einem geriatrischen Kompetenzzentrum am Felix Platter-Spital, eine bedarfsgerechte Planung des Angebots an Pflegeheimplätzen mit Richtwert und die sehr gut funktionierende Spitex. Diese Grundpfeiler im Bereich der Alterspflegepolitik des Kantons Basel-Stadt müssen auch künftig gelten, funktionieren und laufend den Entwicklungen angepasst und optimiert werden. Dies, damit die heutige und künftige "ältere" Generation wunschgemäss zu Hause und in Selbständigkeit leben kann.

Die Seniorenpolitik

Die Alterspflegepolitik bildet zusammen mit der Seniorenpolitik die Grundlage der Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt. Die Seniorenpolitik ergänzt dabei die Alterspflegepolitik bedarfsgerecht. Konnte man in früheren Jahren noch von einer Drei-Generationen-Gesellschaft reden, in der "alt" immer wieder mit "krank" in Verbindung gebracht wurde und eine Alterspolitik eine reine Alterspflegepolitik war, geht man heute von einer Vier-Generationen-Gesellschaft aus. "Alt" wird nicht automatisch mit "krank" gleichgesetzt. Daraus ergibt sich ein Bedarf für eine Seniorenpolitik. Diese muss nicht nur bedarfsorientiert sein, sondern zusätzlich die Selbständigkeit erhalten helfen und die Selbstbestimmung fördern. Zudem wird dabei die soziale Vereinsamung im Alter als eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung gesehen.

Zielgruppe einer so definierten Seniorenpolitik ist die Altersgruppe von 60 bis 80 Jahren, primär Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kanton Basel-Stadt, im Übergang vom Erwerbs- ins Rentenalter oder im autonomen Rentenalter. Dabei handelt es sich aufgrund von Herkunft, Geschlecht und Bildung um eine äusserst heterogene Zielgruppe. Menschen in diesem Alter sind in der Regel autonom und üben vielfältige Aktivitäten aus. Aus diesem Grund betrifft die Seniorenpolitik nicht nur das Gesundheitsdepartement, sondern die alterspezifischen Aspekte betreffen die Aufgabenfelder verschiedener Departemente. Im Rahmen der Seniorenpolitik übernimmt das Seniorenforum als Arbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Behörden im Kanton Basel-Stadt eine wichtige Funktion als Plattform für die politischen Anliegen der Seniorinnen und Senioren.

Dazu wurden entsprechende Leitlinien für eine bedarfsgerechte Seniorenpolitik im Kanton erarbeitet. Dabei ging es darum, herauszufinden, wo ergänzendes Handeln notwendig und wo allenfalls eine zusätzliche staatliche Unterstützung sinnvoll ist. Im Mittelpunkt der Leitlinien steht die Verstärkung des Engagements und der Förderung der Freiwilligenarbeit als bedarfsgerechte Ergänzung zum bestehenden Angebot für Seniorinnen und Senioren. So wird es als eine gesellschaftliche Notwendigkeit gesehen, die aktive Gestaltungskraft älterer Menschen wahrzunehmen und für das Gemeinwohl zu nutzen. Um die Autonomie der Seniorinnen und Senioren möglichst lange zu erhalten, werden unter anderem Fakten wie die Förderung von lebenslangen Lernprozessen, die gezielte Unterstützung von freiwilligem Engagement, die Gesundheitsförderung im Alter und spezifische Wohnformen als wesentlich erachtet.

Die Leitlinien für die baselstädtische Seniorenpolitik sollen deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung auf den spezifischen Bedarf dieser Bevölkerungsgruppe aufmerksam machen. Sie wollen generell das Bewusstsein für Altersfragen schärfen, Anstoss zur Lösung konkreter Probleme sein, die Wertschätzung für die älteren Menschen und ihre Leistungen fördern, sowie auf Chancen für die Allgemeinheit hinweisen, die sich durch diese neue "Seniorengeneration" eröffnen. Und gleichzeitig soll immer wieder die Frage diskutiert werden: was ist eigentlich Alter?

Neue Website

Eine sich derzeit im Aufbau befindliche Website www.seniorinnenbasel.ch respektive www.seniorenbasel.ch soll künftig als entsprechende Kommunikationsplattform dienen. Die Website ist als Leitfaden durch das stetig wachsende Angebot an alterspezifischen Informationen und Dienstleistungen gedacht und soll als Navigator durch die Datenfülle und -vielfalt Transparenz schaffen. Das Internet soll als Informationsquelle für Alters- und Gesundheitsfragen, aber auch zum Informationsaustausch genutzt werden. So soll unter anderem ein virtueller "Arbeitsmarkt" für ältere Menschen aufgebaut werden, für Aufgaben, die gesellschaftlich wichtig sind und die bisher zu wenig beachtet wurden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Telefon +41 (0)61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement