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Liegenschaft "Zur Augenweide" am Rheinsprung unter Denkmalschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Eintragung des wertvollen Altstadthauses "Zur Augenweide" am Rheinsprung 20 ins Denkmalverzeichnis beschlossen.

Das vom frühen 14. Jahrhundert an urkundlich belegte Anwesen am Rheinsprung 20 zählt zu den ältesten Bürgerhäusern am oberen Rheinsprung. Baugeschichtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass wesentliche Teile des heutigen Bestandes auf einen Wiederaufbau nach dem Erdbeben von 1356 zurückgehen und das heutige Bauvolumen bereits um 1433 erreicht war (dendrochronologische Datierung des Dachwerks). Das Erscheinungsbild und vor allem das Innere des Hauses werden durch eine sehr qualitätsvolle Umgestaltung in der Mitte des 18. Jahrhunderts sowie einige sorgfältig auf den historischen Bestand abgestimmte Hinzufügungen vom Architekten Hans Bernoulli (1914) geprägt.

Das auch als Teil des baulichen Ensembles zwischen Weissem/Blauem Haus, Martinsgasse und Museum wichtige Gebäude hat nach einer Handänderung unlängst eine sorgfältige Restaurierung erfahren, wobei unpassende moderne Einbauten entfernt, der historische Bestand gesichert und wieder originalgetreu zur Darstellung gebracht worden ist.

Das Bauwerk ist insbesondere aufgrund seines geschichtlichen, künstlerischen, architektur- und bauhistorischen Wertes als Denkmal von besonderer Bedeutung einzustufen.

Die Eigentümerschaft hat sich zur Unterschutzstellung positiv geäussert.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz, Telefon +41 (0)61 267 66 30 Adjunkt Basler Denkmalpflege Erziehungsdepartement