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Lohnmassnahmen für das Staatspersonal Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Teuerungsausgleich und der Stufenaufstieg gemäss kantonalem Personalgesetz betragen für das Jahr 2008 zusammen durchschnittlich 29 Prozent. Nach Abzug des PK-Sanierungsbeitrags erhöhen sich damit die Löhne für das Personal durchschnittlich um 19 Prozent. Zudem erhöht der Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2008 die Geldzulagen für seine Mitarbeitenden um 7 Prozent. Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Ferienregelung per Anfang 2009 ins Auge gefasst.

Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung folgende Lohnmassnahmen und Verbesserungen der Anstellungsbedingungen behandelt.

Teuerungsausgleich und Stufenaufstieg beim Lohn

Der gesetzlich vorgeschriebene Teuerungsausgleich beträgt gemäss Novemberindex 1,8 Prozent. Zusammen mit dem Stufenanstieg resultiert ein durchschnittlicher Anstieg der Löhne von 2,9 Prozent. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen allerdings auf 1 Prozent Teuerung verzichten, da dies der Sanierungsbeitrag ist, den sie zur Ausfinanzierung der Pensionskasse beitragen. Insgesamt erhöhen sich damit die Löhne für das Staatspersonal Basel-Stadt um durchschnittlich 1,9 Prozent.

Zulagen

Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die Geldzulagen gemäss Paragraphen 14 und 15 des Lohngesetzes (LG) sowie Paragraphen 23 ff der Arbeitszeitverordnung per 1. Januar 2008 um 7 Prozent der Teuerungsentwicklung anzupassen. Betroffen sind Zulagen für Arbeitszeiten, die von der Norm abweichen, wie etwa Nachtarbeit und -bereitschaft, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Pikettdienste (§ 14 LG). Auch betroffen sind gewisse Zulagen für besondere Tätigkeiten (§ 15 LG). Die Geldzulagen wurden seit 1995 nicht mehr der Teuerung angepasst. Die heutige Anpassung erfasst deshalb die Teuerungsentwicklung von1995 bis zum 30. November 2007. Den Sparmassnahmen, die in diesem Zeitraum erfolgt sind, wurde Rechnung getragen.

Ferienregelung

Weiter beabsichtigt der Regierungsrat per 1. Januar 2009 eine Verbesserung der geltenden Ferienregelung. Die privaten Grossunternehmen der Region gewähren ihren Mitarbeitenden in der Regel mindestens fünf Ferienwochen. Um bei der Konkurrenz um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mithalten zu können, sind hier Anpassungen notwendig. Da die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft immer enger wird, würde es der Regierungsrat begrüssen, wenn eine neue Regelung gemeinsam mit Baselland gefunden werden könnte. Basel-Stadt wird zu diesem Zweck das Gespräch mit dem Kanton Basel-Landschaft aufnehmen.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsidentin Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 51 Vorsteherin Finanzdepartement