Neue Verordnung zur Bekämpfung von Smog
MedienmitteilungRegierungsrat
Verschiedene Massnahmen sollen die erhöhte Feinstaubbelastung während ausserordentlicher Wetterlagen im Winter (Smog) bekämpfen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt setzt das Konzept der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) um und hat an seiner heutigen Sitzung eine Smog-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht Massnahmen vor, die bei ausserordentlich hohen Feinstaubbelastungen der Luft einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung verhindern oder sogar eine Reduktion bewirken sollen. Feinstaub kann nach dem heutigem Kenntnisstand gesundheitliche Probleme verursachen.
Während Inversionswetterlagen und einer festgestellten erhöhten Feinstaubkonzentration in der Luft setzt der Kanton deshalb Verbote für Feststofffeuerungen, die als Komfortheizungen (Cheminées, Schwedenöfen etc.) genutzt werden, in Kraft. Ebenso werden in solchen Situationen Feuer im Freien verboten. Dasselbe gilt für das Abbrennen von Feuerwerk. Auch die Benutzung von grossen Baumaschinen ohne Partikelfilter wird eingeschränkt.
Abweichend vom Konzept der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz muss auf Autobahnen im Kanton Basel-Stadt keine Temporeduktion von 120 auf 80 km/h verfügt werden, da auf dem städtischen Autobahnnetz ohnehin immer maximal Tempo 80 gilt.
Der Regierungsrat prüft ausserdem, ob überdies während einer Smogperiode ein temporäres Fahrverbot in belasteten Zonen erlassen werden kann.
Die vorgesehenen Massnahmen sind nur für die Dauer einer austauscharmen Wettersituation vorgesehen und werden mit den Kantonen der Nordwestschweiz abgestimmt.