ÖKK Basel soll neue Rechtsform erhalten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat "beantragt"->www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000318313.pdf< dem Grossen Rat die ÖKK Basel von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons in eine nicht-gewinnorientierte Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Aktien der umgewandelten Gesellschaft sollen anschliessend der Stiftung Sympany übertragen werden die schon heute die Muttergesellschaft der anderen Schwestergesellschaften der ÖKK Basel ist. Mit der verbesserten Organisationsstruktur wird die Sympany-Gruppe wichtigen Anforderungen der Corporate Governance gerecht. Das privatrechtliche Kleid ermöglicht ihr zudem sich im Markt flexibler zu bewegen. Dies stellt für die ÖKK einen wichtigen Schritt dar sich vom Kanton finanziell ganz unabhängig zu machen.
Die ÖKK und die Sympany-Gruppe gehören unternehmerisch zusammen und benötigen eine gemeinsame Leitung. Die Prüfung verschiedener Varianten hat ergeben, dass die Integration der ÖKK Basel in die Sympany-Gruppe – als Tochter der Stiftung Sympany – die sinnvollste Lösung ist. Eine solche Integration ist allerdings nur möglich, wenn die ÖKK eine privatrechtliche Rechtsform erhält, vorzugsweise die Form einer nicht-gewinnorientierten AG. Die Organisation als kantonale öffentlich-rechtliche Krankenversicherung hat seit der Einführung des eidg. KVG-Obligatoriums sozialpolitisch an Bedeutung verloren. Heute stellt die privatrechtliche Organisation eine sinnvollere Form dar, um denselben, nicht-gewinnorientierten Zweck zu verfolgen.
Mit dem neuen Rechtskleid und der neuen Organisationsstruktur kann die ÖKK dem Auftrag des Grossen Rates nachkommen, sich vom Kanton finanziell unabhängig zu machen. Der Grosse Rat hatte 2003 im Grundsatz und 2005 mit einem Staffelungsmodell beschlossen, die Risikobeiträge an die ÖKK bis Ende 2012 ganz abzubauen. Hierzu ist es unerlässlich, die bisherige, erfolgreiche Wachstumsstrategie weiterzuführen. In der Vergangenheit geschah dies im Rahmen des ÖKK-Verbands und zuletzt vor allem mit dem Kooperationspartner ÖKK Graubünden (KUV AG). Die Zusammenarbeit mit anderen ÖKKs beinhaltete aber gleichzeitig eine Abhängigkeit von Verbandsstrukturen.
Anfangs 2006 gründete ÖKK Basel die Stiftung Sympany, über die sie Beteiligungen an Tochtergesellschaften halten kann. Als eine solche Tochter gründete sie die Sympany Versicherungen AG, die für ÖKK Basel Versicherungen nach VVG anbietet. Diese Vorkehrungen waren für die Zukunftsfähigkeit der ÖKK Basel unerlässlich. Allerdings entstand dadurch eine komplexe Unternehmensstruktur, die mit den Erfordernissen einer modernen Corporate Governance nicht zu vereinbaren ist.
Mit der Zuständigkeit des Regierungsrates zur Wahl des Stiftungsrates von Sympany wird den Interessen des Kantons Rechnung getragen. Der Stiftungsrat muss den Regierungsrat jährlich über den Geschäftsgang informieren. Wichtige, die Tochtergesellschaften betreffenden Entscheidungen werden in der Stiftung gefällt. Der Kanton kann über die Wahl des Stiftungsrats die Gruppenführung verbessert beeinflussen. Der Stiftungszweck sichert die Standortförderung und das Engagement für den Kanton Basel-Stadt. Die Stiftung untersteht zudem der Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt.
Die Versicherten profitieren von einer noch stärkeren Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse (segmentorientierte Produktgestaltung), von alternativen Versicherungsmodellen, von einfacheren Strukturen und einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Die Mitarbeitenden profitieren weiterhin vom fortschrittlichen Gesamtarbeitsvertrag. Zudem wird der heutige gesetzliche Auftrag an die ÖKK, wonach sie sich im Rahmen ihrer gesamten Tätigkeit, insbesondere bei der Unterstützung neuer Versicherungsformen und bei Tarifverhandlungen mit medizinischen Leistungserbringern zugunsten der gesamten Bevölkerung für eine tragbare Kostenentwicklung im Gesundheitswesen einzusetzen hat, statutarisch verankert und in den Gesellschaftszweck der umgewandelten Gesellschaft aufgenommen.
Bis in die 80er-Jahre waren die zuständigen Organe auf der Suche nach einem tragfähigen Finanzierungssystem für die ÖKK. Mit der Chancenstrategie und dem Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV, in Kraft seit 1.1.91) gelang die Wende zu einer nachhaltigen und erfolgreichen Unternehmensführung: Die Organisation der ÖKK wurde grundlegend modernisiert, die Anstellungsverhältnisse privatrechtlich geregelt. Mit einer auf die ganze Schweiz ausgerichteten Wachstumsstrategie und ansprechenden Zusatzversicherungen für Firmen- und Privatkunden wurde eine Verbesserung der Bestandesstruktur erreicht. Dies hatte zur Folge, dass die kantonalen Finanzierungsbeiträge kontinuierlich abgebaut werden konnten. Seit 1944 ist ÖKK als kantonale öffentlich-rechtlich Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit organisatorisch verselbständigt.