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Regierungsrat erlässt EURO-Verordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die Durchführung der EURO 08 eine zeitlich befristete Verordnung erlassen. Zu den Kernpunkten der Verordnung betreffend die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO-Verordnung) gehört die Verlängerung der Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und den Detailhandel. Festgelegt wurde unter anderem auch ein Mehrweg- und Pfandsystem in Fanzonen entlang des Fanboulevards sowie im und um das Stadion.

Zweck der EURO-Verordnung

Der Regierungsrat hat für die EURO 08 eine Verordnung erlassen und damit spezifische Rahmenbedingungen für die Durchführung dieses einmaligen Grossanlasses im Juni 2008 geschaffen. Der Zweck der zeitlich befristeten Verordnung besteht darin, Verfahren zu vereinfachen, dem hiesigen Gewerbe zusätzliche Möglichkeiten zu bieten und verbindliche Standards zur Vermeidung von Abfall und zur Risikominimierung in Publikumsbereichen durchzusetzen. Als "lex specialis" wird die Verordnung während ihrer Geltungsdauer anderen Regelungen auf derselben oder auf tieferen Rechtsetzungsstufen vorgehen.

Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Detailhandel

Während der EURO 08 können die Restaurationsbetriebe im Innenbereich durchgehend geöffnet bleiben, die Aussenbereiche dürfen bis 02.00 Uhr offen sein. Beschallungen und TV-Übertragungen sind im Aussenbereich von 14.00 - 24.00 Uhr erlaubt. Diese Regelung ändert aber nichts an der Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Umweltschutz: Das heisst, der verursachte Lärm darf auch währender EURO 2008 nicht erheblich stören. Bei der Beurteilung, was unter "nicht erheblich störend" verstanden wird, ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Spezialregelung auf ein einmaliges Ereignis von grossem öffentlichem Interesse und auf eine Dauer von 23 Tagen beschränkt ist.

Die verlängerten Öffnungszeiten sollen nicht nur zu einem Fussballfest beitragen, sondern auch dazu, dass es nach Schliessung der Fanzonen nicht zu grösseren Lärmemissionen im öffentlichen Raum kommt.

Für den Detailhandel besteht die Möglichkeit, an allen Wochentagen bis 24.00 Uhr (am Sonntag von 12.00 bis 24.00 Uhr) geöffnet zu haben. Damit kann ein optimaler Service für die Besucherinnen und Besucher in Basel angeboten werden, umgekehrt kann das lokale Gewerbe auch bestmöglich profitieren. Die Öffnungszeiten für Märkte werden hingegen nicht verändert.

Mehrweg- und Pfandsysteme in allen EURO 08 – Zonen

In den offiziellen Fanzonen, bei anderen Veranstaltngen auf öffentlichem Grund sowie in einem Perimeter rund um den Fan-Boulevard dürfen während der EURO 08 Getränke nur in Mehrwegbechern ausgeschenkt werden. Zugelassen sind auch Petflaschen (in den Fanzonen nur ohne Deckel). Diese sind ebenfalls mit einem Pfand belegt. Am Fanboulevard ist zudem im Rahmen von festen Gastronomiebestuhlungen der Ausschank in Gläsern und Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 2 Tassen möglich. Die Betreiber müssen aber dafür sorgen, dass keine Glasbehältnisse aus diesem Bereich herausgetragen werden. Der Verkauf von Glasflaschen für den Konsum auf öffentlichem Grund ist an den Spieltagen und am jeweiligen Vortag verboten.

Die gleiche Regelung gilt zudem an den Spieltagen auf den Verbindungsachsen zum Stadion und im weiteren Umfeld des Stadions. Gleichzeitig legt die Verordnung fest, dass innerhalb des Stadions Mehrwegbecher eingesetzt werden müssen.

Weitere Bestimmungen zur Abfallvermeidung betreffen den Verkauf von Nahrungsmitteln und die Verteilung von Druckerzeugnissen. Nahrungsmittel dürfen in den Fanzonen, im Perimeter des Fan-Boulevards sowie im und um das Stadion nur in minimierter Verpackung abgegeben werden.

Nutzung der Allmend

Der öffentliche Raum soll auch während der EUO 0 im bisherigen Rahmen und zum bisherigen Zweck genutzt werden können. Die vom Kanton durchgeführten Anlässe (insbesondere die offiziellen Fanzonen), die von der UEFA Euro 2008 SA durchgeführten Anlässe, zu deren Unterstützung sich die Host City Basel verpflichtet hat, und durch Dritte veranstaltete Anlässe, die Stadt Basel in ihrer Zielerreichung im Zusammenhang mit der EURO 08 unterstützt, müssen nicht öffentlich aufgelegt werden. Gleichzeitig ist festgelegt, dass diese offiziellen Anlässe nicht an die Kontingente der Bespielungspläne angerechnet werden.

Vereinfachtes Verfahren bei provisorischen Bauten und Reklamebegehren

Zur Beurteilung von provisorischen Einrichtungen und Reklamen während der EURO 08 wird eine Sonderkommission eingesetzt, die im Meldeverfahren die Rolle einer Fachstelle übernimmt. Das heisst, die Sonderkommission meldet der Bewilligungsbehörde, welche Bauvorhaben sie unter welchen Bedingungen akzeptiert. Abgeschlossen wird das Meldeverfahren durch die Bewilligungsbehörde entweder mit der schriftlichen Mitteilung, dass dem Vorhaben nichts entgegensteht, einer gleichlautenden Verfügung, in der Bedingungen und Auflagen festgelegt werden, oder einer Verfügung, dass die Ausführung des Vorhabens verboten wird. Eingegeben werden müssen die provisorischen Bauvorhaben beim Bauinspektorat oder bei der Allmendverwaltung. Die Sonderkommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Projektleitung EURO 08 Basel, des Sicherheitsdepartements, des Baudepartements und des Wirtschafts- und Sozialdepartements. Sie überprüft die Gesuche im Hinblick auf die gesetzlichen Ansprüche und die Gesamtplanung der EURO 08.

Bereits heute kommt bei geringfügigen Bauvorhaben ein Meldeverfahren zur Anwendung. Die Anwendung des ordentlichen Bewilligungsverfahrens für die Erstellung von provisorischen Einrichtungen während der EURO 2008 wäre unverhältnismässig und würde eine Bearbeitung der zu erwartenden Gesuchsflut durch die Bewilligungsbehörden innert nützlicher Frist verunmöglichen.

Die EURO-Verordnung tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2008.

Weitere Auskünfte

Dr. Christoph Bosshardt, Telefon +41 (0)61 267 66 60Projektleiter EURO 08 Basel