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Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan für das Areal "Sevogelpark"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für das Areal "Sevogelpark" die Festsetzung eines Bebauungsplans. Der Bebauungsplan ermöglicht einerseits den Erhalt der grosszügigen parkähnlichen Grünfläche und andererseits ein 6- bzw. ein 9-geschossiges Wohngebäude.

Das Areal Sevogelpark liegt im Gellert an der Sevogelstrasse 104 und befindet sich im Eigentum der Sport-Toto-Gesellschaft. Auf dem 6'930 m2 grossen Grundstück steht derzeit eine Villa. Ein Basler Investor will das Areal nun baulich weiter entwickeln. Studien haben gezeigt, dass eine dem Bau- und Planungsgesetz entsprechende Bebauung des Grundstücks nicht zu einer städtebaulich befriedigenden Lösung führt. Deshalb wurden mit einem Bebauungsplan die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Hochwertige und städtebaulich gute Lösung für Sevogelpark
Ziel der baulichen Entwicklung ist es, den Charakter der Anlage als Park zu erhalten. Mit einem Bebauungsplan kann einerseits eine der Zonenordnung entsprechende Dichte gewährleistet werden. Andererseits kann der bestehende Grünraum geschützt werden, indem die Gebäude mit weniger Grundfläche, dafür höher gebaut werden können.

Um eine hochwertige, städtebaulich gute Lösung zu erarbeiten, führte das Baudepartement einen Studienauftrag mit drei Architektenteams durch. Das daraus resultierende Projekt diente als Grundlage für den nun vom Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten Bebauungsplan. Der Lage entsprechend sind rund 65 komfortable, grosszügige Wohnungen in zwei Gebäuden geplant: Ein sechsgeschossiges Gebäude steht unmittelbar an der Sevogelstrasse, ein neungeschossiges Gebäude steht im Grünraum.

Parkartiger Grünraum bleibt erhalten
Gegen den Bebauungsplan sind 19 Einsprachen eingereicht worden. Die Einsprecher richten sich insbesondere gegen die Grösse und Höhe der Gebäude. Diese seien insgesamt zu gross, entsprächen nicht dem quartierüblichen Charakter und würden den Anrainern die Aussicht verbauen. Der Regierungsrat zeigt auf, dass die Gebäude durchaus den Strukturen des Quartiers entsprechen. Durch die Entwicklung der Gebäude in die Höhe kann der parkartige Grünraum erhalten bleiben. Ingesamt entsteht mit der geplanten Bebauung ein Mehrwert für die Umgebung. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, alle Einsprachen abzuweisen.

Weitere Auskünfte

Jürg Degen, Telefon +41 (0)61 267 92 17 (erreichbar von 11.30-12.30 Uhr) Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement