Revision des Berufsbildungsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Ratschlag betreffend die Revision des kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Revision der kantonalen Rechtsgrundlage für den Vollzug des neuen Berufsbildungsgesetzes des Bundes von 2004 hat zum Ziel die wichtigen Neuerungen wie Qualitätssicherung zweijährige Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest Nachholen des Berufsabschlusses etc. aufzunehmen. Der von einer Arbeitsgruppe der Bildungspartner erarbeitete Gesetzesentwurf wurde 2005/06 einer breiten Vernehmlassung unterzogen.
Das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) wurde am 13. Dezember 2002 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz und die neue Berufsbildungsverordnung (BBV) am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Die auf diesen Zeitpunkt wirksam gewordenen Änderungen zum alten Bundesgesetz aus dem Jahr 1978 sind relativ tief greifend. Das zu revidierende kantonale Gesetz über die Berufsbildung (KBBG) ist ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz, es stammt aus dem Jahr 1985. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat verabschiedet.
Anpassungen an das Bundesgesetz über die Berufsbildung
Die Revision verfolgt das Ziel, unter weitgehender Aufrechterhaltung der Struktur des bestehenden Erlasses die zwingenden Anpassungen vorzunehmen, um die Transparenz, Konsistenz und Kompatibilität des kantonalen Gesetzes zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die wichtigen Innovationen des Bundesgesetzes sowie die Empfehlungen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) betreffend die Erneuerung der kantonalen Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung aufgenommen werden und auch auf eine weitgehende Harmonisierung der Regelungen mit denjenigen des Kantons Basel-Landschaft geachtet wird.
Inhaltliche Änderungen
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Gesetzesentwurf umfassen Grundsätze für die Qualitätsentwicklung, die Förderung der beruflichen Grundbildung von Behinderten, die Begabtenförderung und die Förderung der Weiterbildung. Im Weiteren sind neu Regelungen für die Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest, die Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen (Nachholbildung) und die Zulassung zu anderen Qualifikationsverfahren als Prüfungen enthalten. Zudem schlägt der Regierungsrat vor, die Kostenpflichtigkeit bezüglich der obligatorischen Lehrmittel neu festzulegen, das heisst der auf der Sekundarstufe II üblichen Regelung anzupassen, sowie die ärztliche Untersuchung der Lernenden zu modernisieren und zu vereinfachen. Beides führt zu einer finanziellen und administrativen Entlastung der rund 1'300 Lehrbetriebe im Kanton Basel-Stadt. Wie bisher muss der Kanton die vom Bund festgelegten Aufgaben finanzieren, wobei der weitaus grösste Teil der Kosten bei der Finanzierung der Berufsfachschulen und höheren Fachschulen anfällt. Dafür bekommt er Beiträge des Bundes, neu ab 2008 in Form einer Pauschale.
Revision als Zwischenschritt
Die anstehende Revision soll den Bedürfnissen einer Zwischenphase dienen bis ein neues kantonales Bildungsgesetz, ein Rahmengesetz, das sämtliche Bildungsstufen inklusive der Berufsbildung umfassen soll, geschaffen ist. Deshalb sollen sich die Änderungen auf ein Minimum beschränken.
Die Revisionsarbeiten umfassten gleichzeitig sowohl das Gesetz als auch die vom Regierungsrat zu erlassende Vollzugsverordnung sowie die Absenzen- und Disziplinarverordnung der Berufsfachschulen. Vorentwürfe wurden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erarbeitet und von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der wichtigsten Bildungspartner (Gewerbeverband, Handelskammer, Berufsfachschulen) überarbeitet. Alle drei Erlasse wurden 2005/06 einem breiten Kreis von Vernehmlassern zur Stellungnahme unterbreitet, sie fanden ein gutes Echo.