Sozialhilfe: Verständigung über Kompensation
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation 09 wird der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragen die "Sozialhilfe der Stadt Basel" von der Bürgergemeinde in die kantonale Verwaltung zu übertragen. Bürgerrat und Regierungsrat haben sich nun über die Übertragung adäquater anderer Aufgaben als Kompensation verständigt.
Die Steuerung der Sozialhilfe auf dem Gebiet der Stadt Basel soll mit der operativen Leitung zusammengelegt werden. Zu diesem Schluss ist der Regierungsrat im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die am 23. Januar 2007 der Öffentlichkeit vorgestellte Regierungs- und Verwaltungsreorganisation 09 (vgl. dazu Medienmitteilung vom 23. Januar 2007 ) gekommen. Der Regierungsrat wird deshalb dem Grossen Rat beantragen, die "Sozialhilfe der Stadt Basel" von der Bürgergemeinde in die kantonale Verwaltung zu übertragen. Angesichts der erheblichen und stark steigenden kantonalen Mittel (2006: 142 Mio. Franken), die in diesen Bereich fliessen, kann dieser politisch und finanziell bedeutsame Bereich nach Auffassung des Regierungsrates mit der Integration der Sozialhilfe in das Wirtschafts- und Sozialdepartement besser gesteuert und leichter mit den übrigen Sozialleistungen abgestimmt werden.
Der Bürgerrat kann zwar die Überlegungen des Regierungsrates zur Integration der Sozialhilfe nachvollziehen, bedauert aber dennoch diesen Schritt. Dies vor allem deshalb, weil – wie auch vom Regierungsrat ausdrücklich betont - die Bürgergemeinde den ihr übertragenen Auftrag stets sehr gut erfüllt hat.
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Bürgerrat erachten es als wichtig, dass die Bürgergemeinde als leistungsfähige und bürgernahe Gemeinde auch weiterhin bedeutende Leistungen für die Bevölkerung erbringt. Deshalb sollen gemäss der nun erzielten Einigung spätestens per 1. Januar 2009 die Wohnheime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und die Förderstätten sowie die Pflege der im Eigentum des Kantons Basel-Stadt stehenden Waldungen an die Bürgergemeinde übertragen werden. Darüber hinaus werden derzeit weitere konkrete Möglichkeiten von zusätzlichen Aufgabenverschiebungen vertieft geprüft.
Selbstverständlich bedürfen die vorgesehenen Aufgabenverschiebungen noch genauer Abklärungen in personalrechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht.