Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
In Zukunft sollen alle Standorte der Volksschule Teilautonomie in Anspruch nehmen können und über eigene Leitungen verfügen. Der definitive Übergang zur neuen Leitungsstruktur setzt eine Änderung des Schulgesetzes voraus die der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt.
Der geplante Ausbau von Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule des Kantons Basel-Stadt betrifft vor allem die Primarschule und den Kindergarten. Orientierungsschule (OS) und Weiterbildungsschule (WBS) verfügen bereits über langjährige Erfahrungen mit Schulhausleitungen, und an den Gymnasien, der Fachmaturitätsschule, der Wirtschaftsmittelschule und an den Berufsfachschulen sind Teilautonomie und lokale Leitung schon heute verwirklicht.
Gestern hat der Regierungsrat beschlossen, das bereits erprobte Leitungsmodell definitiv gesetzlich zu regeln. Es soll bis 2011 weiterentwickelt und auf alle Stufen der Volksschule ausgedehnt werden. Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat Antrag, das Schulgesetz entsprechend abzuändern.
Die Umsetzung der Leitungsreform erfolgt in zwei Etappen: 2009 an OS und WBS, und 2011 in Kindergarten und Primarschule, wo es grössere Entwicklungsschritte zu vollziehen gilt als an OS und WBS.
Die vor Kurzem abgeschlossene Vernehmlassung zum neuen Leitungskonzept bei Politik und Schulen ergab, dass eine überwiegende Mehrheit der Befragten die Einrichtung von Schulleitungen an allen Standorten der Volksschule unterstützt. Die Ausgestaltung des Schulrats und der Volksschulleitung wurde hingegen sehr kontrovers beurteilt – entsprechend den unterschiedlichen Perspektiven der Vernehmlassungsteilnehmenden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat das Erziehungsdepartement die Vorlage in einer Reihe von Punkten angepasst. So wurde zum Beispiel der Sorge der Lehrpersonen um die Qualität ihrer Leitung Rechnung getragen: Die Schulleitungen werden bei den Lehrpersonen in periodischen Abständen ein Feedback zur Leitungsqualität einholen müssen. Zudem wurde aufgrund der Stellungnahmen aus der Politik die Aussensicht im Schulrat verstärkt: Politik, Öffentlichkeit und Eltern werden fünf statt drei Mitglieder delegieren können.
Die Leitungsreform führt zu wiederkehrenden Nettomehrkosten von CHF 3,6 Mio. Diese Kosten liegen im Rahmen des im letzten Jahr verabschiedeten Finanzplans des Regierungsrats.
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