Totalrevision der Tagesbetreuungsverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Tagesbetreuungsverordnung einer Totalrevision unterzogen. Diese konkretisiert das neue verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung und bringt weitere Anpassungen. Die wichtigsten Veränderungen betreffen die Neuregelungen bei der Vermittlung und der Wartefrist sowie die Berücksichtigung der Entwicklungen bei den Betreuungsangeboten der Schulen. Weiter werden die Begriffe systematisiert und die administrativen Abläufe vereinfacht. Die revidierte Verordnung tritt rückwirkend auf 1. Januar 2007 in Kraft.
Vermittlung und Wartefrist
Die neue Kantonsverfassung vom 23. März 2005 gewährleistet das Recht, dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit angeboten wird. Gemäss Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2006 zur Anpassung des Tagesbetreuungsgesetzes an die neue Verfassung muss den Eltern in der Regel spätestens drei Monate nach dem gewünschten Eintrittsdatum ein Betreuungsplatz angeboten werden. In der Verordnung wird präzisiert, dass die für die Vermittlung und Elternbeitragsberechnung notwendigen Unterlagen spätestens drei Monate vor dem Wunscheintrittsdatum vorliegen müssen. Die Regelfrist kann sich verlängern, wenn Eltern und Erziehungsberechtigte besondere Anforderungen an das Betreuungsangebot stellen.
Elternbeiträge
Grundsätzlich bleiben die Elternbeiträge unverändert. Wie bis anhin werden sie jährlich neu berechnet. Die Schwelle für eine zwischenzeitliche Neuberechnung wurde von 10% auf neu 20% Einkommensveränderung heraufgesetzt. Damit kann der grosse Aufwand im Zusammenhang mit Neuberechnungen im Laufe des Jahres deutlich reduziert werden.
Angebote des Ressorts Schulen
Neu wird zwischen schulergänzend und schulintegriert geführten Angeboten unterschieden. Zu den schulergänzend geführten Angeboten gehören die von privaten Trägerschaften geführten Mittagstische und Nachmittagsangebote mit Hausaufgabenbetreuung sowie die Tagesferien während der Schulferien. Eltern können unter diesen Angeboten einzelne Tage bzw. Ferienwochen wählen. Für diese Angebote wird ein pauschaler Elternbeitrag verrechnet, welcher neu für Erziehungsberechtigte mit Anspruch auf einkommensabhängige Krankenkassen-Prämienbeiträge abgestuft werden kann.
Bei den schulintegriert geführten Betreuungsangeboten wird ab Schuljahr 2007/2008 für die finanzielle Beteiligung der Eltern grundsätzlich ein Stundenansatz festgelegt. Der Minimalbetrag liegt bei 1.90, der Maximalbeitrag bei 10.50 Franken pro Betreuungsstunde. Einzig für die bisherigen Primar-Tagesschulen in gebundener Form gilt bis zu deren Auslaufen die bisherige Berechnungsweise. Die Berechnung erfolgt für die von Schulen geführten Betreuungsangebote in gleicher Weise wie bei den Tagesheimen und Tagesfamilien durch die Abteilung Tagesbetreuung.