Verzicht auf Wohnanteil im Gundeldinger Feld
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat verzichtet auf den Wohnanteil im Gundeldinger Feld. Damit kann die Brauerei "Unser Bier" ihre Produktionskapazitäten in einer ehemaligen Fabrikhalle auf dem Areal vergrössern.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den im Oktober 2005 eingereichten Anzug Andreas C. Albrecht und Konsorten betreffend Verzicht auf das Erfordernis des Wohnungsbaus im Areal Gundeldinger Feld als erledigt abzuschreiben. Vorbehältlich der Klärung einiger Fragen in Bezug auf Anlieferung und Warenumschlag ermöglicht es der Verzicht auf den ursprünglich mit der Grundeigentümerin vereinbarten Wohnanteil der Brauerei "Unser Bier", ihre bestehende Produktion im Gundeldinger Quartier zu verlegen und auszuweiten.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass Wohnungsbau für Basel angesichts des steigenden Wohnflächenbedarfes pro Einwohner, der ungünstigen Wohnungsstruktur im Kanton (unverhältnismässig viele 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen) sowie angesichts der generellen Wünschbarkeit einer Erhöhung der Zahl der Basler Wohnbevölkerung politische Priorität geniessen sollte. Der Regierungsrat erachtet es als problematisch, dass sich für Wohnungsbau offenbar keine "Lobby" findet. Umso mehr will er am Schwerpunkt "Stadtwohnen", wie er im Politikplan 2008 – 2011 definiert ist, festhalten.
Im vorliegenden Fall des Gundeldinger Feldes lässt die Tatsache, dass eine bestehende ehemals industriell genutzte Halle neu genutzt werden soll, die Forderung nach Realisierung von Wohnungsbau aber auch in einem anderen Licht erscheinen: Dass sich das Gundeldinger Feld zu einem lebendigen, auch gewerblich intensiver genutzten Areal entwickelt, ist – trotz der angesprochenen Wohnbau-Problematik – aus Sicht des Regierungsrates grundsätzlich positiv zu werten. Positiv zu werten scheint auch die langfristige Erhaltung der ehemaligen Industriehalle. Kann doch damit dem Charakter des früher noch stärker gewerblich-industriell charakterisierten Gundeldingerquartiers besser Rechnung getragen werden. Daher hat sich der Regierungsrat dazu entschlossen, in diesem konkreten Fall von der Durchsetzung des Wohnanteils abzusehen.