Wahl des Universitätsrates durch die Regierungen
MedienmitteilungDie Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben auf der Basis des neuen Universitätsvertrags den Universitätsrat gewählt. Er setzt sich neu wie im Staatsvertrag als Möglichkeit vorgesehen aus elf (bisher neun) Mitgliedern zusammen. Je fünf Mitglieder werden durch die beiden Kantonsregierungen bestimmt ein Mitglied wird durch die Regenz der Universität nominiert. Präsident des Universitätsrates bleibt weiterhin Ueli Vischer.
Der neue Universitätsrat weist elf (statt wie bisher neun) stimmberechtigte Mitglieder auf. Gemäss neuem Universitätsvertrag hat jede der beiden Regierungen (BS und BL) fünf Mitglieder gewählt. Ein Mitglied wurde von der Regenz der Universität nominiert. Der Präsident ist von beiden Regierungen gemeinsam bestimmt worden.
Regierungsrat Carlo Conti scheidet aus dem Universitätsrat aus, da er neu den Vorsitz des Strategischen Ausschusses Medizin (SAM) inne hat (vgl. dazu Medienmitteilung vom 17. Juni 2007 ). Dieses Organ wurde im neuen Universitätsvertrag für die Regelung der Schnittstelle zwischen medizinischer Dienstleistung und Lehre und Forschung eingesetzt. Somit ist eine spezifische Vertretung des Gesundheitsdepartements des Kantons BS im Universitätsrat hinfällig geworden. Auch kann künftig dem im Universitätsvertrag vorgesehenen paritätischen Gleichgewicht zwischen den beiden Trägerkantonen im Universitätsrat nachgelebt werden.
Jacqueline Guggenbühl tritt als amtsältestes Mitglied des Universitätsrates nach zwölfjähriger Tätigkeit für die Universität zurück. Seit 1996, dem Beginn der autonomen Universität, wirkte die ehemalige Landrätin als Vizepräsidentin des Universitätsrates und leitete diesen im Jahr 2005 interimistisch. Ausserdem fungierte sie als Präsidentin der für die Entwicklung der Universität bedeutsamen Immobilienkommission. Mit Jacqueline Guggenbühl verlässt eine Persönlichkeit den Universitätsrat, die sich für die Universität allgemein und deren Verankerung im Kanton Basel-Landschaft im Besonderen hohe Verdienste erworben hat.
Die Regierungen danken den beiden scheidenden Mitgliedern für ihren Einsatz im Universitätsrat.
Oberstes Führungsorgan der Universität Basel
Der Universitätsrat ist seit 1996 das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Universität und somit für die Umsetzung des Leistungsauftrags der Trägerkantone und die Einhaltung des Budgets. In Absprache mit den universitären Gremien und insbesondere mit dem Rektorat definiert er die strategische Ausrichtung und die Entwicklungsschwerpunkte der Universität, regelt die Organisation der Universität in einem Statut, legt die Personalpolitik fest und überwacht die Qualität der Leistungen der Universität.
Gemäss Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel besteht der Universitätsrat aus neun oder elf stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft sowie Kultur. Mit beratender Stimme gehören dem Universitätsrat zudem der Rektor, der Verwaltungsdirektor der Universität sowie der Sekretär des Universitätsrates an.
Die Amtszeit des Universitätsrates umfasst jeweils eine Leistungsauftragsperiode der Universität und dauert bis Ende 2009.