Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen für die weiterführenden Schulen
MedienmitteilungRegierungsrat
Am 1. Juni 2008 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den neuen Leitungsstrukturen an der Volksschule zugestimmt. Dies hat auch Konsequenzen für die nachobligatorischen weiterführenden Schulen. Der Regierungsrat hat zu Handen des Grossen Rates einen Ratschlag verabschiedet der verschiedene personalrechtliche Kompetenzen neu regelt und die überholte Gesetzgebung für die Berufsfachschulen aktualisiert.
Der Regierungsrat hat zu Handen des Grossen Rates einen Ratschlag verabschiedet, der in erster Linie die nachobligatorischen, weiterführenden Schulen, also die Gymnasien, die Fachmaturitätsschule, die Schule für Brückenangebote und die Berufsfachschulen betrifft.
Obwohl der vorliegende Ratschlag die Anpassung einer grossen Zahl an Gesetzesbestimmungen beantragt, löst er im Unterschied zur Leitungsreform an der Volksschule keine strukturelle Reform auf der Sekundarstufe II aus: Die Schulstruktur sowie die Organisations- und Kompetenzgrundsätze auf dieser Stufe bleiben in ihren Grundsätzen unverändert. Nicht betroffen sind auch die Bildungsangebote und -strukturen der weiterführenden Schulen.
Die wichtigsten Änderungen:
Mit der von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 1. Juni 2008 angenommenen Leitungsreform auf der Volksschulstufe sind unter anderem neue Kompetenzen und Verfahren bei der Anstellung von Schulleitungen festgelegt und die Schulinspektionen durch Schulräte abgelöst worden. Dadurch sind Rechtsdifferenzen zu den Regelungen der weiterführenden Schulen entstanden, die sich zum Teil nicht begründen lassen. Der Regierungsrat beantragt mit diesem Ratschlag einer Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Sekundarstufe II an jene der Volksschule.
Ausserdem soll der Erziehungsrat klar als bildungspolitisches Gremium positioniert werden und von allen Personalentscheiden entlastet werden. Der Erziehungsrat unterstützt dieses Vorgehen.
Die Grundlagen für den Auftrag und die Organisation der weiterführenden Schulen sind in drei Gesetzen verankert. Folge davon sind unterschiedliche Organisationsgrundsätze zwischen den allgemein bildenden Schulen einerseits und den berufsbildenden Schulen andererseits. Diese Differenzen sind oft nicht begründbar und zu Rechtsunsicherheiten führen. Ziel dieses Ratschlags ist eine Vereinheitlichung der Kompetenzen, Strukturen und Begriffe auf der Stufe der weiterführenden Schulen.
Die Schule für Gestaltung soll mit diesem Ratschlag eine explizite Rechtsgrundlage erhalten.
Das Gesetz betreffend die Allgemeine Gewerbeschule Basel sowie das Gesetz betreffend die Berufs- und Frauenfachschule sind in den Jahren 1962 und 1963 erlassen und seither nicht mehr nachgeführt worden. Sie sind veraltet. Der Ratschlag des Regierungsrates aktualisiert eine Vielzahl an Bestimmungen und hebt die obsoleten Paragraphen auf.
Mit dem Ratschlag beantragt der Regierungsrat ausserdem die Abschreibung der Motion Maria Iselin und Konsorten betreffend Änderung des Wahlverfahrens für Rektoratspersonen sowie der Motion Isabel Koellreuter und Konsorten betreffend die Vertretung von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Inspektion.