Ausserordentliche Zuweisung aus den allgemeinen Staatsmitteln in den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat eine einmalige Zuweisung von Fr. 19 Mio. in den Fonds um den Substanzverlust des Fondsvermögens der letzten Jahre auszugleichen. Der Regierungsrat betont damit die antizyklische Ausgabenpolitik in konjunkturell guten Phasen Reserven zu bilden um in rezessiven Phasen die Arbeitslosigkeit verstärkt zu bekämpfen.
Der Grosse Rat beauftragte im Mai 2006 mit der verbindlichen Überweisung der Motion Gabi Mächler den Regierungsrat, eine Vorlage auszuarbeiten, um dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit rasch zusätzliche Mittel zuzuführen. Mit einer einmaligen Zuweisung soll nun gewährleistet werden, dass weiterhin Projekte gegen die Arbeitslosigkeit gezielt gefördert werden können. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat eine ausserordentliche Zuweisung von Fr. 19 Mio., damit das ursprüngliche Startkapital von Fr. 40 Mio. wieder erreicht werden kann.
Der Regierungsrat möchte mit dieser ausserordentlichen Zuweisung die antizyklische Ausgabenpolitik des Fonds unterstreichen. Die Basler Wirtschaft setzte 2007 mit einem BIP-Wachstum von 3.6% den Boom der vergangenen Jahre fort. Im Jahr 2008 rechnen die führenden Prognoseinstitute nach wie vor mit einer positiven Entwicklung, die ausserordentliche Dynamik der vergangenen Jahre wird allerdings nicht mehr erreicht. Die sich abzeichnende Konjunkturverschlechterung wird in den nächsten Jahren zu einem Anstieg der Leistungen aus dem Fonds führen. Der Regierungsrat ist deshalb der Meinung, dass der Substanzverlust der letzten Jahre zum jetzigen Zeitpunkt ausgeglichen werden soll. Damit wird eine solide Fondsbasis geschaffen, so dass auch in den kommenden Jahren mit weniger Wirtschaftswachstum flexibel und rasch reagiert werden kann.