Der Regierungsrat stimmt der vollständigen Öffnung des Postmarktes bis 2012 zu fordert aber begleitend einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet im Grundsatz die Aufhebung des Restmonopols der Schweizerischen Post in zwei Schritten bis 2012 und die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Gleichzeitig spricht er sich für einen allgemein verbindlichen Branchen-GAV aus.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es auf absehbare Zeit bei einer Liberalisierung nicht zu wesentlichen Veränderungen des Postmarktes kommen wird und dass die Schweizerische Post vorerst als einzige in der Lage sein wird, die Leistungen der Grundversorgung flächendeckend zu erbringen. Im Hinblick auf längerfristige Vorteile für den Wirtschaftsstandort befürwortet der Regierungsrat jedoch eine Absenkung des Monopols auf 50 Gramm per 1. April 2009 und eine vollständige Liberalisierung des Briefmarktes bis 2012. Die Grundversorgung sollte auch weiterhin auf dem hohen, heutigen Niveau festgeschrieben werden und nicht in Umfang oder Qualität beschnitten werden. Weiterhin spricht sich der Regierungsrat für eine Ausschreibung des Grundversorgungsauftrages aus, sowie für die Umwandlung der Schweizerischen Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft - mit dem Bund als Mehrheitseigentümer. Das dreistufige Finanzierungskonzept (selbsttragende Preise, Fonds, staatliche Beiträge) hält der Regierungsrat zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung für angemessen.
In einem Punkt geht der Regierungsrat in seiner Stellungnahme über die Gesetzesvorschläge hinaus: Er ist der Meinung, dass die Post dazu verpflichtet werden sollte, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. In einem zweiten Schritt sollte der Bundesrat eine Branchenlösung für alle Postdienstleister anstreben - mit dem Ziel, diesen Gesamtarbeitsvertrag allgemein verbindlich zu erklären.