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e-Government: Elektronisches Abstimmen für Auslandschweizer

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beabsichtigt Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ab 2009 versuchsweise das elektronische Abstimmen zu ermöglichen. Er hat dazu dem Grossen Rat einen Ratschlag überwiesen der die gesetzlichen Grundlagen enthält. Die e-Voting-Versuche sollen in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf durchgeführt werden der bereits über ein in der Praxis erprobtes System verfügt.

Falls im September 2009 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen, sollen die im Kanton Basel-Stadt registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erstmals elektronisch, dh. über Internet, abstimmen können. Der Regierungsrat will diese zukunftsträchtige Form der Abstimmung zunächst versuchsweise diesem beschränkten Personenkreis ermöglichen, um weitere Erfahrungen sammeln zu können.

Aufgrund der hohen Investitionen für ein e-Voting-System sucht der Regierungsrat die Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf, der bereits über ein in mehreren Abstimmungen getestetes und bewährtes System verfügt. Die Details der Zusammenarbeit werden voraussichtlich bis Ende des Jahres geregelt sein. Danach muss noch die Zustimmung des Bundes eingeholt werden.

Der Ratschlag an den Grossen Rat sieht eine allgemeine Gesetzesgrundlage für e-Voting vor. Der Regierungsrat beabsichtigt jedoch, zunächst nur einem beschränkten Kreis von Stimmberechtigten das elektronische Abstimmen zu ermöglichen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben zudem im Kanton Basel-Stadt das Stimmrecht nur auf eidgenössischer Ebene. Durch diese Begrenzungen können die Risiken und die Kosten klein gehalten werden. Dies entspricht auch der Forderung des Bundes nach einer behutsamen Einführung dieser neuen Form der Stimmabgabe. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Erfahrungen positiv verlaufen sind und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen, wird über die flächendeckende und definitive Einführung von e-Voting zu entscheiden sein.

Der Nutzen von e-Voting ist vor allem dort eklatant, wo aufgrund langwieriger oder unzuverlässiger Postzustellung, also insbesondere bei Auslandzustellungen, Zeit gespart werden kann. Inwiefern mit e-Voting auch neue Wählerschichten gewonnen werden bzw. bestehende behalten werden können, kann zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der erst wenigen Erfahrungen noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf entspricht der vom Bund und den Kantonen gemeinsam verabschiedeten e-Government-Strategie Schweiz, die nach dem Grundsatz "einmal entwickelt, 25 Mal kopiert" funktioniert. Ziel der Strategie ist es, die Schweiz durch mehr Kooperation im Bereich des e-Government auf internationales Niveau zu bringen.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas Huber, Telefon +41 (0)61 267 74 42 (erreichbar ab 16 Uhr) Sicherheitsdepartement, Leiter Bevölkerungsdienste und Migration Dr. Robert Heuss, Telefon +41 (0)61 267 85 60 Staatsschreiber