EuroAirport: Regierungen geben Anstoss zur Betriebszeiten-Überprüfung
MedienmitteilungAn ihrer gemeinsamen Sitzung vom Mittwoch haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Anstoss zur Überprüfung der Betriebszeiten am gegeben.
Die Regierungen wünschen, dass am EuroAirport Betriebszeiten gelten, die gleichwertig zu den anderen beiden Landesflughäfen Zürich-Kloten und Genf-Cointrin sind. Die anstehende Verkürzung der Betriebszeiten in Zürich-Kloten hat zur Folge, dass auch am EuroAirport eine gleichwertige Änderung zu prüfen ist. Die Regierungen haben deshalb Anstoss zu einer Analyse des Flughafens gegeben, welche die Auswirkungen einer Betriebszeiten-Verkürzung darstellt respektive Massnahmen prüft, die gleichartigen Wirkung erzielen.
Die Überprüfung der Betriebszeiten ist eine Massnahme von mehreren, mit welchen sich die Regierungen für eine möglichst umweltverträgliche Abwicklung des Luftverkehrs einsetzen. Beispielsweise unterstützen die Regierungen den EuroAirport in seinen Absichten, die Lenkungswirkung der Flughafengebühren zu verstärken. Diese Massnahmen sollen den Effekt haben, die Lärmemissionen insbesondere in den Randstunden zu beschränken.
Diese Forderung nach gleichwertigen Betriebszeiten ist ausdrücklich in den Parlamentsbeschlüssen zum Investitionsbeitrag für den Ausbau des EuroAirports festgehalten. Die damaligen Investitionsbeiträge sind 1999 von den Stimmberechtigten beider Kantone mit über 60% angenommen worden. Die Regierungen stehen selbstverständlich zu dieser Verpflichtung. Es wurde festgelegt, eine Verkürzung der Betriebszeiten am Euro-Airport zu fordern, wenn es auch auf dem Flughafen Zürich-Kloten zu einer solchen kommt. Zurzeit ist dort eine Verkürzung der Betriebszeiten um eine Stunde tatsächlich vorgesehen, weshalb sich die Regierungen für eine entsprechende Verkürzung auch am EuroAirport einsetzen. Dieses Reglement des Zürcher Flughafens ist infolge von Beschwerden noch nicht in Kraft getreten, es sind derzeit aber keine Anzeichen erkennbar, welche die dortige Betriebszeiten-Verkürzung in Frage stellen.
Der Landrat und der Grosse Rat haben je einen parlamentarischen Vorstoss zur Verkürzung der Betriebszeiten am Flughafen Basel-Mulhouse überwiesen. Der Landrat fordert Betriebszeiten von 6 bis 23 Uhr, der Grosse Rat solche von 7 bis 22 Uhr.
Darüber hinaus haben die Regierungen an ihrer gemeinsamen Sitzung die Situation bzgl. des ILS 34-Anflugs am EuroAirport bewertet. Seit dem Frühjahr kommt es in den vom ILS 34 betroffenen Gebieten in Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu heftigen Reaktionen und Unmut, wobei besonders die Südanflüge am späten Abend sowie solche an Wochenenden oder Feiertagen kritisiert werden.
Die Regierungen sind dabei der Auffassung, dass das aktuelle Aufkommen an Anflügen via ILS 34 bei gegenwärtig sehr häufigen Nordwindlagen grundsätzlich im Rahmen der Erfahrungswerte liegt und der Schluss verfrüht ist, dass die Vereinbarung zu den Nutzungsbedingungen des ILS 34 verletzt wird. Für beide Regierungen ist aber völlig klar, das die Nutzungsvereinbarung zum ILS 34 eingehalten werden muss. Wenn bezogen auf das ganze Jahr die in der Vereinbarung festgelegten Schwellenwerte überschritten sind, müssen BAZL und DGAC dies vertieft erläutern und Massnahmen vereinbaren. Die Regierungen beobachten die Situation aufmerksam und werden rasch reagieren, wenn nach ihrer Beurteilung der Betrieb des ILS 34 nicht vereinbarungskonform erfolgt.