Jugendschutz wird grossgeschrieben
MedienmitteilungNeues gemeinsames Film- und Trägermediengesetz für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben einem neuen Film- und Trägermediengesetz zugestimmt. Neu sind die Verkäufer von Trägermedien wie Videofilme DVDs Computer- Konsolen- oder Videospiele verpflichtet die Altersbeschränkung auf den Produkten auszuweisen und sich beim Verkauf daran zu halten. Zudem soll die Alterslimite für bestimmte Filme auf 18 Jahre heraufgesetzt werden können.
Das neue Film- und Trägermediengesetz (FTG) der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezweckt eine Verbesserung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich der elektronischen Trägermedien und eine klare Kennzeichnung der entsprechenden Produkte. Die mit dem „Code of Conduct“ von der Branche eingeführte Selbstkontrolle wird von den Kantonen ausdrücklich begrüsst und mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen unterstützt.
Die bisherigen Filmgesetze beider Basel beschränkten sich auf eine Regelung des Kinozutritts. Damit wird der heutigen Realität des Medienkonsums nicht mehr ausreichend Rechnung getragen. Deshalb sollen neu auch für Videofilme, DVDs, Computer-, Konsolen- oder Videospiele Altersbeschränkungen gelten, verbunden mit einer einheitlichen und leicht verständlichen, verbindlichen Kennzeichnung.
Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird weitergeführt. Die beiden Basel streben jedoch, sowohl im Interesse der KonsumentInnen, Eltern, Jugendlichen als auch jenem der Branche (Kinos, DVD- und Computergames-Branche) eine weitergehende interkantonale oder gar gesamtschweizerische Lösung an. Das neue Gesetz ist auf solche Lösungen vorbereitet.
Für die Festlegung der Altersgrenzen bei Filmen und Trägermedien ist die vom Regierungsrat eingesetzte Medienkommission zuständig. Sie stützt sich bei ihren Entscheiden entweder auf eigene Abklärungen (beispielsweise Visionierung der Filme) oder auf Empfehlungen anerkannter Bewertungssysteme (FSK, USK, PEGI). Neu soll sie nicht nur Altersgrenzen bis 16 Jahre festlegen können, sondern, wenn notwendig, Filme auch auf 18 Jahre heraufsetzen können. Die Entscheide der Kommission waren im Unterschied zu anderen Kantonen bisher gebührenfrei. Neu sollen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Je nach der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und insbesondere bei der Realisierung einer gesamtschweizerischen Lösung werden die Kinos dadurch aber trotzdem nicht stärker belastet als bisher.
Die immer wieder geforderte Regelung des Internet kann, auch im Bereich Kinder- und Jugendschutz, nicht mittels dieser Vorlage auf kantonaler Ebene geregelt werden. Die strafrechtliche Ebene des Internets wird zurzeit vom Bund thematisiert und muss auch auf eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene setzen.
Die Vorlage des neuen Film- und Trägermediengesetz wird nun dem Grossen Rat und dem Landrat vorgelegt.