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Kantonales Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz verabschiedet

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat den Ratschlag zur Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Das Bundesgesetz tritt per Anfang 2009 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt passen alle Kantone ihre Gesetze an. In Basel-Stadt wird das bisherige Kinderzulagengesetz durch ein Einführungsgesetz abgelöst.

Am 1. Januar 2009 tritt das Bundesgesetz über Familienzulagen in Kraft. Es war in der Abstimmung vom 26. November 2006 vom Volk deutlich angenommen worden. Das Bundesgesetz regelt bestimmte Bereiche abschliessend (z.B. Anspruchsvoraussetzungen für Kinder- und Ausbildungszulagen) oder setzt Mindeststandards (z.B. Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen). Daneben lässt es den Kantonen aber auch Platz für die eigene Ausgestaltung der Familienzulagen. Das jetzt dem Grossen Rat vorgelegte Einführungsgesetz enthält nur Bestimmungen für diesen Bereich, in dem der Kanton diese Kompetenz hat.

Pro Kind eine Zulage
Das Bundesgesetz sieht Familienzulagen für alle Arbeitnehmenden, sowie für Nichterwerbstätige in bescheidenen finanziellen Verhältnissen vor. Der Regierungsrat geht in seiner Vorlage weiter, in dem er auch die Selbstständigerwerbenden dem Gesetz unterstellt. Damit ist der Grundsatz „pro Kind eine Zulage“ beinahe verwirklicht.

Höhe der Zulagen
Bei der Höhe der Zulagen richtet sich der Regierungsrat nach den Vorgaben des Bundes. Das heisst, dass die Ausbildungszulagen auf 1. Januar 2009 von heute 220 auf 250 Franken angehoben werden. Die Kinderzulagen bleiben bei 200 Franken. Neu besteht auch bei Teilzeitarbeit der Anspruch auf ganze Zulagen.

Finanzierung der Zulagen
Die Finanzierung der Zulagen der Erwerbstätigen erfolgt über Beiträge der Arbeitgebenden und der Selbstständigerwerbenden. Das beitragspflichtige Einkommen der Selbstständigerwerbenden ist wie im Kanton Basel-Landschaft auf jährlich 126'000 Franken plafoniert. Die Zulagen der Nichterwerbstätigen finanzieren der Kanton und im Fall von Sozialhilfebezügern die Einwohnergemeinden.

Koordination mit dem Kanton Basel-Landschaft
Die Vorlage harmonisiert die Familienzulagen in weiten Teilen mit denjenigen im Kanton Basel-Landschaft. Dies betrifft insbesondere die Höhe und den Anpassungsrhythmus der Zulagen, die Anspruchsberechtigung und Finanzierung der Zulagen für Selbstständigerwerbende und die Kriterien für die Anerkennung von Familienausgleichkassen. Nach heutigem Stand zeichnet sich im Wesentlichen nur im Bereich der Finanzierung eine Differenz ab. Der Kanton Basel-Landschaft kennt seit 1. Januar 2007 den sogenannten Lastenausgleich, welcher für die Familienausgleichskassen den Beitragssatz nivelliert. Der Regierungsrat verzichtet vorerst auf den Lastenausgleich. Er will zunächst Erfahrungen in anderen Kantonen abwarten. Die Durchführung des Lastenausgleichs ist mit grossem administrativen Aufwand verbunden, wobei nicht klar ist, ob Aufwand und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Weitere Auskünfte

Ralph Lewin Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Tel. +41 (0)61 267 85 40 René Vogel Leiter der Familienausgleichskasse Basel-Stadt Tel. +41 (0)61 685 22 00