Kein Übergang der Wohnheime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und Förderstätten an die Bürgergemeinde der Stadt Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Gemeinsame Medienmitteilung des Bürgerrates der Stadt Basel und des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt -- Der Bürgerrat der Stadt Basel und der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt haben nach intensiv und konstruktiv geführten Verhandlungen in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen dass die Wohnheime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und Förderstätten nicht an die Bürgergemeinde übergehen. Sowohl der Regierungsrat wie auch der Bürgerrat bedauern diese Entwicklung.
Die Verhandlungsdelegationen von Bürgerrat und Regierungsrat haben intensiv über einen möglichen Übergang der Wohnheime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und Förderstätten an die Bürgergemeinde verhandelt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bürgergemeinde mit dem Bürgerspital das notwendige Know-how besitzt, um diese Aufgabe aus fachlicher Sicht erfüllen zu können. Es hat sich in den Verhandlungen allerdings auch gezeigt, dass mit der Übertragung dieser an sich kantonalen Aufgaben unvermeidliche betriebliche und vor allem finanzielle Risiken verbunden sind. Somit ist es aufgrund der Rahmenbedingungen kaum möglich, diese Aufgabe an ein Gemeinwesen oder eine Institution zu übertragen, welche über keine Steuereinnahmen verfügen, sondern ihren Betrieb und ihre Leistungen über Einnahmen decken müssen.
Ein finanzielles Risiko können die unkündbaren Betreuungsverträge der betreuten Personen darstellen. Personen, die durch eine Verschlechterung ihres Zustands auf intensivere Betreuung angewiesen sind, können Mehrkosten auslösen. Der Kanton wäre daher bereit gewesen, trotz etwas tieferer Personalkosten für die Bürgergemeinde, gleich viele Mittel wie bisher für die Führung der Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgerrat erachtete für die Beurteilung des finanziellen Risikos die zukünftige Entwicklung der Kosten als entscheidend. Es war jedoch nicht möglich, darüber verlässliche Aussagen zu machen. Da hier keine weitergehende Absicherung ausgehandelt werden konnte, beurteilte der Bürgerrat das mit der Übernahme dieser Aufgabe verbundene Risiko als zu hoch.
Der Regierungsrat und der Bürgerrat haben sich deshalb nach intensiven und konstruktiven Diskussionen darauf geeinigt, dass die Wohnheime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und Förderstätten nicht an die Bürgergemeinde übergehen, sondern beim Kanton verbleiben. Sowohl der Regierungsrat wie auch der Bürgerrat bedauern diese Entwicklung; der Verzicht auf die Übertragung dieser Aufgabe war jedoch aufgrund der Rahmenbedingungen unumgänglich.