Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, das Subventionsverhältnis mit dem KV Basel für die Führung der Handelsschule um weitere 5 Jahre (2010-2014) zu verlängern. Der Subventionsplafond soll maximal 16,5 Millionen Franken (inkl. Bundesmittel in der Höhe von 1,5 Millionen Franken) betragen. Der dem KV Basel effektiv zur Verfügung stehende Budgetrahmen wird jedoch jährlich im Rahmen einer separaten Leistungsvereinbarung neu ausgehandelt; das so festgelegte Budget geht dem Subventionsplafond vor. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 29. August 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dr. Andrea Attenhofer, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 07)

  • die Verordnung über die Abfallgebühren angepasst. Um künftig rasch auf geänderte Marktsituationen reagieren zu können, werden für Abfälle aus Sortieranlagen und Abfall-Lieferungen von ausserhalb des Einzugsgebiets Preisänderungen in Absprache mit der Aufsichtsbehörde (Amt für Umwelt und Energie) möglich sein. Bisher brauchte es dafür eine Genehmigung. Für die Gemeinden im Einzugsgebiet der KVA gibt es künftig einen Sonderbonus für die langfristig garantierte Lieferung. Schliesslich erhalten auch Betriebe, die eine mehrjährige Liefervereinbarung abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können, für direkte Abfalllieferungen einen verbilligten Tarif. (Auskunft: Kurt Schoch, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 22 39)

  • die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vollständig revidiert. Insbesondere wurden dabei die nicht mehr zeitgemässen Gebühren und die Rechtschreibung angepasst. Zudem soll das Wasserskifahren neu bewilligungspflichtig sein. Dieses soll gegenüber heute nicht eingeschränkt werden. Es soll aber gewährleistet werden, dass auf spezielle Gegebenheiten auf dem Rhein und auf die wassersportlichen Vorschriften hingewiesen werden kann. (Auskunft: Salome Stähelin, Rechtsabteilung Sicherheitsdepartement, Tel. 061 167 75 81)

  • den Beitrag der Familienausgleichskasse Basel-Stadt per 1. Januar 2009 auf 1,85 Prozent festgelegt. Ab dem 1. Januar wird die Mitgliedschaft der Familienausgleichskasse Basel-Stadt substanziell erweitert: Neu werden auch die kantonale Verwaltung, sowie Arbeitgebende, die bisher aufgrund eines Gesamtarbeitsvertrages von der Anschlusspflicht befreit waren, und die Selbständigerwebenden der kantonalen Familienausgleichskasse unterstellt. Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Basel-Stadt betrug bisher 1,3 Prozent. Die Erhöhung erfolgt, weil vom Bundesrecht her höhere Leistungen vorgegeben sind (höhere Ausbildungszulagen, ganze Zulagen auch für Mitarbeitende mit Teilzeitpensen). Ebenfalls trägt die veränderte Zusammensetzung der in der Familienausgleichskasse Basel-Stadt angeschlossenen Arbeitgebenden zur Erhöhung des Beitragssatzes bei. (Auskunft: René Vogel, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 22 00)

  • anstelle des zurückgetretenen Bruno Muggli für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2009 als Vertreter des TCS beider Basel in die kantonale Verkehrskommission gewählt:
    • Christian Greif, Direktor TCS beider Basel

  • 54 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.