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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem . . .

  • den Ratschlag „Massnahmen bezüglich exzessivem Alkoholkonsum durch Jugendliche“ an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit verschiedenen Massnahmen, die mit dem Kanton Basel-Landschaft abgestimmt sind (vergleiche die Medienmitteilung vom 9. Juli 2008 ), soll der missbräuchliche Alkoholkonsum von Jugendlichen eingedämmt und der Jugendschutz verstärkt werden. Neben gesetzlichen Neureglungen, wie ein Weitergabeverbot alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16/18 Jahren sowie die Möglichkeit der Rückführung von Unmündigen in offensichtlichem Rauschzustand an den Wohnort, stehen Prävention und Beratung im Vordergrund. Gleichzeitig wird dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Annemarie Pfeifer, EVP, betreffend wirkungsvoller Jugendschutz im Bereich des Alkoholkonsums und regionale Zusammenarbeit als erledigt abzuschreiben. (Auskunft: Andreas Faller, Leiter Bereich Gesundheitsdienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 12)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Urs Schweizer, FDP) betreffend "Steuererleichterungen für Jungunternehmen" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hält die im Vorstoss angeregte Schaffung eines einheitlichen Kriterienkatalogs für die Gewährung von Steuerleichterungen nicht für zweckmässig. Dies würde die Möglichkeit des Regierungsrates, für Einzelfälle adäquate Lösungen zu finden, zu stark einschränken. Grundgedanke für die Gewährung von Steuererleichterungen ist das wirtschaftliche Interesse des Kantons. Der Regierungsrat berücksichtigt dabei diverse Kriterien, wobei die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Betätigung von angemessenen Investitionen und die Generierung nachhaltiger Steuererträge durch das betreffende Unternehmen im Vordergrund stehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Steuererleichterungen besteht aber nicht. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 21. November 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Stephan Stauber, Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten und den Vertrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Opferberatungsstellen beider Basel der Bundesgesetzgebung anzupassen. Dabei geht es hauptsächlich um formelle Anpassungen ohne finanzielle Auswirkungen. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsdienst, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Locher-Hoch, FDP) betreffend "Erhöhung der Entschädigungsansätze für Expertentätigkeit im Bereich der Lehrabschlussprüfungen im Kanton Basel-Stadt" als erledigt abzuschreiben. Die Honorare für Prüfungsexpertinnen und -experten der Lehrabschlussprüfungen wurden per Anfang 2007 auf 21 Franken pro Stunde erhöht. Der Entschädigungsansatz für Chefexpertinnen und -experten soll auf 40 Franken pro Stunde (unter Wegfall der zusätzlichen Entschädigung von 10 Franken pro Stunde für nachgewiesenen Erwerbsausfall) erhöht werden. Diese Anpassung erfolgt ab nächstem Jahr unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates zum Budget 2009. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 21. November 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Christoph Marbach, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 35)
  • dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzüge) von Michel-Remo Lussana (SVP) betreffend "Änderungen der Bezeichnung Schulinspektorat im Schulrat" und betreffend "Entlastung der Inspektionen der Orientierungsschule und der künftigen Primarschulen in Basel" als erledigt abzuschreiben. Mit dem in der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 bestätigten Grossratsbeschluss betreffend "Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule" sind auf der Volksstufe die Anliegen des Vorstosses bereits umgesetzt. Bezüglich Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen für die weiterführenden Schulen hat der Regierungsrat einen Ratschlag an den Grossen Rat verabschiedet. Unter anderem sollen dabei die Begriffe "Inspektion" und "Kommission" für alle weiterführenden Schulen einheitlich durch den Begriff "Schulkommission" ersetzt werden, vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 11. November 2008 . Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 21. November 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Stephan Ebner, CVP) "betreffend Aufwertung der innerfamiliären Kinderbetreuung" als erledigt abzuschreiben. Die Einführung eines Steuerabzugs für die Eigenbetreuung von Kindern würde die Eltern, die wegen ihrer Berufstätigkeit die Kinder gegen ein Entgelt betreuen lassen müssen, benachteiligen. Der Kanton anerkennt aber die Bedeutung und die grossen Leistungen, welche Eltern bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung für ihre Kinder erbringen. Er schafft vielfältige Rahmenbedingungen, welche die Eltern bei dieser zentralen Aufgabe unterstützen. Der Regierungsrat legt Wert auf die Feststellung, dass die professionelle ausserfamiliäre Tagesbetreuung die primäre Erziehungsverantwortung der Eltern nicht übernimmt und diese damit auch nicht in einem Konkurrenzverhältnis zum Elternhaus steht. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 21.11.2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dr. Cornelia Conzelmann, Leiterin Abteilung Tagesbetreuung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 43 21)
  • aufgrund der Inkraftsetzung des neuen Ausländerrechts am 1. Januar 2008 die Verordnung betreffend die Gebühren für die Behandlung von Gesuchen um Bewilligung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften angepasst. Die Gebühren für kontingentierte Jahres- und Kurzaufenthaltsbewilligungen werden von 120 auf 180 Franken und die Gebühren für kontingentsfreie Bewilligungen von 65 Franken auf 100 Franken erhöht. Die Gebühren wurden denjenigen des Kantons Basel-Landschaft angeglichen. Im Vergleich zu den anderen nordwestschweizerischen Kantonen und zum Kanton Zürich sind die neuen Gebühren immer noch vergleichsweise tief. Insgesamt werden die Arbeitgebenden entlastet, da für Stellenwechsel und Stellenantritte von Personen aus den "alten EU-Staaten" in der Regel keine Gebühren mehr entrichtet werden müssen. (Auskunft: Antonina Stoll, Mitglied der Geschäftsleitung, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 78)
  • in der Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Biozidprodukteverordnung grundsätzlich begrüsst. Beantragt wird allerdings die Ergänzung, dass das Eidgenössische Departement des Innern sicherstellen muss, dass durch die Abänderung von Sonderbestimmungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie der Umwelt nicht negativ beeinträchtigt wird. (Auskunft: Philipp Hübner, Leiter Kantonales Laboratorium, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der Vernehmlassung die Vorlage zur Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft ohne Änderungs- oder Ergänzungswünsche begrüsst. (Auskunft: Brigitte Meyer, Departementssekretärin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 43)
  • 6 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Fatima Wenger Riedo für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2009 als Arbeitgebervertreterin in die Personalrekurskommission gewählt:
    - Gabriela Zumsteg Klein, Steuerverwaltung BS