Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem . . .
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annemarie Pfeifer, EVP) betreffend „mehr Sicherheit für Kinder im Verkehr“ als erledigt abzuschreiben. Die Sicherheit aller, auch der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, hat bei Projekten im Strassenverkehr eine hohe Priorität. Als Grundlage dienen die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, die einen hohen Sicherheitsmassstab setzen. Situativ werden auch Fachleute der Beratungsstelle für Unfallverhütung zur Beurteilung beigezogen. Zu dem im Gesamten bereits sehr guten Ergebnis betreffend Unfälle mit Kindern tragen die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei mit ihren verkehrspolizeilichen Massnahmen und die Verkehrsprävention mit dem Verkehrskundeunterricht bei. Mit dem neuen Dienst für Verkehrssicherheit wird der Sicherheit im Verkehr noch vertieft Rechnung getragen. Zu den Kernaufgaben dieses neuen Dienstes gehören die Überwachung und Beeinflussung der Verkehrssicherheit, das Bearbeiten des Massnahmenplanes Verkehrsunfälle sowie Expertisen zu Verkehrssicherheitsfragen. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 19. Dezember 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Andreas Bläsi, Abteilung Verkehr, Kantonspolizei, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 72 05)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Rolf Janz-Vekony, SVP) betreffend „spezielle Phase für Fussgänger bei Lichtsignalanlagen“ als erledigt abzuschreiben. Es gilt die Zielsetzung, überall wo dies verkehrstechnisch möglich und sinnvoll ist, separate Fussgängerphasen an Lichtsignalanlagen zu steuern. Wenn die Nachteile bei einer separaten Fussgängerphase überwiegen (z.B. zu lange Rotphasen) muss die Kreuzung mit Mischphasen, das heisst ohne spezielle Phase für Fussgängerinnen und Fussgänger, jedoch mit gelbem Blinklicht, betrieben werden. Denn längere Wartezeiten bei separater Fussgängerphase können dazu führen, dass das Rotlicht missachtet und so die Unfallgefahr erhöht wird. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 19. Dezember 2008, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Klaus Mannhart, Informationsbeauftragter, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 41)
- den Nachtrag II der Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Festgelegt wurden dabei nach der Durchführung eines Benchmarkings die Fallpauschalen für die Jahre 2007 – 2010. Ab dem Jahr 2011 soll eine gemeinsame Stossrichtung bezüglich der Sanitätstarife über das ganze Gebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft angestrebt werden. (Auskunft: Christoph Tschumi, Leiter Services, Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 66)
- den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Riehen betreffend die Leistungserbringung im Bereich Alimentenbevorschussung und -inkasso bei Klienten und Klientinnen der Sozialhilfe Riehen genehmigt. Damit kann die Durchführung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos für die Riehener und Bettinger Sozialhilfe per 1. Januar 2009 dem Amt für Sozialbeiträge übertragen werden. Die Alimentenhilfe wird im Zusammenhang mit der neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisation dem am 1. Januar 2009 wirksam werdenden Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstellt und wird sinnvollerweise von derselben kantonalen Stelle wahrgenommen. Der Abschluss dieser Vereinbarung hat keine Kostenfolge für den Kanton. (Auskunft: Christoph Loidl, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 86 38 )
- zu Gunsten des Trinationalen Atom-Schutzverbands (TRAS) für die Jahre 2009 – 2012 jährliche Betriebskostenbeiträge in der Höhe von 10 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner von Basel-Stadt (entspricht gegenwärtig einem Betrag von rund 18'800 Franken) bewilligt. Der TRAS wird weiterhin einen Grossteil der ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel für die Beschaffung von Informationen und juristischen Gutachten für die Interessenvertretung der Mitglieder in der Klage gegen das AKW Fessenheim verwenden. (Auskunft: Dr. André Hermann, Leiter Bereich Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 70)
- in der Vernehmlassung zum Vorentwurf „Änderung des Wasserrechtsgesetzes“ der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates“ dem Vorschlag zugestimmt, das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum angemessen in zwei Schritten zu erhöhen. Damit kann die Teuerung beim Wasserzins ausgeglichen und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auch in den nächsten Jahren der Wert der Ressource Wasser steigt. (Auskunft: Siegfried Hartnagel, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 22)
- in der Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Ausführungsverordnungen zum Lebensmittelgesetz grundsätzlich begrüsst. Eine Angleichung an das europäische Recht sowie die Anpassungen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sind notwendig, um die Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU erfolgreich abzubauen. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonales Laboratorium, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
- dem Grossen Rat die Validierung der Ersatzwahl einer Präsidentin des Zivilgerichtes sowie die Ersatzwahl einer Richterin des Zivilgerichtes vom 30. November 2008 beantragt.
- anstelle der zurückgetretenen Annina Zimmermann (Kunstsachverständige) und Edit Oberbolz (Künstlerin) als Mitglied der Kunstkreditkommission gewählt:
- Fanny Fetzer (Kunstsachverständige)
- Daniel Reichmuth (Künstler)
- 51 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.