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Neue Bebauung an der Lautengartenstrasse: Festsetzung eines Bebauungsplans

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das ehemalige Suter+Suter Gebäude an der Lautengartenstrasse soll einer Neubebauung mit 96 attraktiven Wohnungen weichen. Der Regierungsrat hat dazu einen Bebauungsplan beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht eine höhere Bebauung aber leicht weniger Geschossfläche. Er weist zudem fünf Einsprachen gegen den Bebauungsplan ab.

Das Areal Lautengarten im Bereich der Lautengartenstrasse, der Malzgasse und Beim Goldenen Löwen soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Heute ist das Areal grösstenteils mit einem Dienstleistungsgebäude bebaut (ehemaliges Suter+Suter Gebäude). Das Areal an dieser zentralen Lage eignet sich jedoch vorzüglich für attraktiven Wohnungsbau.

Für eine neue Bebauung des Areals an der Lautengartenstrasse wurde mittels eines Studienauftrags nach einer städtebaulich verträglichen Dichte und Form für eine attraktive innenstadtnahe Wohnüberbauung gesucht. Sechs Teams wurden eingeladen, ihre Studien einzureichen. Die Studie von Jessen+Vollenweider Architektur aus Basel hat das Beurteilungsgremium überzeugt und diente als Grundlage für den Bebauungsplan.

Mit dem Bebauungsplan werden die notwendigen baurechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt, um im Rahmen der bestehenden Zonenordnung (Zone 5) einen attraktiven Wohnungsbau zu ermöglichen. In der Zone 5 ist heute eine vollflächige Bebauung möglich, wie sie für Dienstleistungsbauten üblich ist. Eine volle Nutzung dieses Potentials steht dem Ziel entgegen, eine attraktive Wohnüberbauung zu realisieren. Der vorliegende Bebauungsplan beschränkt einerseits die überbaubare Fläche zugunsten von Frei- und Grünfläche, lässt aber höhere Gebäudehöhen zu als bei einer der Grundordnung entsprechenden Bebauung. Die bereits heute zulässige Ausnutzung wird nicht überschritten.

Gegen den Bebauungsplan wurden fünf Einsprachen eingereicht, die sich hauptsächlich gegen die Mehrhöhe der zulässigen Bebauung richten. Der Regierungsrat hat alle fünf Einsprachen abgewiesen. Das Interesse nach einer attraktiven Bebauung und das Verhindern einer massiven vollflächigen Bebauung, wie es in der Zone 5 zulässig wäre, wurde höher gewichtet als die Auswirkungen der Mehrhöhe.

Der Regierungsrat beschliesst diesen Bebauungsplan abschliessend. Er wird nicht dem Grossen Rat weiter geleitet. Dies ist gemäss Bau- und Planungsgesetz möglich, wenn das betreffende Areal eine Grundfläche von weniger als 4’000 m2 aufweist und der Bebauungsplan keine Erhöhung der Bruttogeschossfläche ermöglicht.

Weitere Auskünfte

Jürg Degen, Tel.: +41 (0)61 267 92 17 Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement