Rechtsgrundlage für die Überwachung von Sendeanlagen
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Umweltschutzgesetz soll mit zwei Bestimmungen für die Überwachung von Sendeanlagen ergänzt werden. Diese Bestimmungen können als Ausführungsbestimmungen zur bundesrechtlichen Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung verstanden werden.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Schaffung einer kantonalen Rechtsgrundlage für die Überwachung von Sendeanlagen weitergeleitet. Gleichzeitig wird dem Grossen Rat beantragt, die Motion Edwin Mundwiler betreffend "Mobilfunk: Verbesserung der Kontrolle und der Transparenz" als erledigt abzuschreiben.
Konkret geht es bei der Ergänzung des Umweltschutzgesetzes um einen neuen Abschnitt zum Thema nichtionisierende Strahlung. In den entsprechenden zwei Bestimmungen soll einerseits eine klare gesetzliche Grundlage für unangemeldete Stichprobenkontrollen der Grenzwerteinhaltung von Mobilfunkanlagen inklusive Kostenregelung geschaffen werden. Zudem soll der Auftrag zur Immissionsüberwachung und zur entsprechenden Information der Öffentlichkeit verbindlich festgelegt werden.
Diese Bestimmungen können als Ausführungsbestimmungen zur bundesrechtlichen Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung verstanden werden.