Regierungsrat will einen Sozialversicherungsverbund Basel-Stadt errichten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat den Ratschlag zur Errichtung eines Sozialversicherungsverbunds Basel-Stadt (SVV): In diesem Verbund sollen die kantonale Ausgleichskasse die kantonale IV-Stelle und das Amt für Sozialbeiträge künftig auf vertraglicher Basis zusammenarbeiten und räumlich an einem gemeinsamen Standort zusammengefasst werden.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will die Aufgaben der kantonalen Ausgleichskasse, der kantonalen IV-Stelle und des kantonalen Amtes für Sozialbeiträge Basel-Stadt in organisatorischer und örtlicher Hinsicht näher zusammenbringen. Dazu überweist er dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Errichtung eines Sozialversicherungsverbunds mit den entsprechenden Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich AHV/IV. Dieses gesamtschweizerisch gesehen neue Zusammenarbeitsmodell hat der Regierungsrat in Rücksprache mit der zuständigen Bundesaufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), ausgearbeitet.
Die Hauptziele dieses Vorschlags sind nach aussen die Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für eine breite Dienstleistungspalette im Bereich der sozialen Sicherheit, sowie nach innen die Realisierung von strategischen und operativen Synergieeffekten sowohl in den Querschnitts- wie auch den Kernaufgaben der beteiligten Organisationen.
Der SVV umfasst die Durchführungsstellen folgender Sozialleistungen: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Erwerbsersatzordnung (EO), Mutterschaftsleistungen, Familienzulagen, Beitragsbezug der Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), kantonale Beihilfen, Prämienverbilligung, Durchführung des Krankenversicherungsobligatoriums, Mietzinsbeiträge, Opferhilfe (Entschädigung und Genugtuung), Behindertenhilfe, Alimentenhilfe. Der Verbund soll für spätere Erweiterungen mit weiteren kantonalen Stellen offen sein, die im Bereich der Sozialleistungen und Integration tätig sind.
Der neue Verbund soll, nach Eintritt der Rechtskraft der Gesetzesänderungen, seinen formellen Start auf reglementarischer Basis ohne Verzug, möglichst bereits ab 1. Januar 2009 aufnehmen können. Der Bezug eines gemeinsamen Standorts wird voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt, mit Zeithorizont ca. 2012, realisierbar sein.
Auslöser für diesen Vorschlag zur Errichtung eines Sozialversicherungsverbunds ist u.a. der im Mai 2005 überwiesene Anzug Sibylle Schürch und Konsorten betreffend Vereinheitlichung im Sozialversicherungswesen, den der Regierungsrat im Rahmen der Verwaltungsreform RV09 anlässlich der Überprüfung des Sozialbereichs aufgegriffen hat. Zuerst hatte der Regierungsrat, im Sinn des Anzugs Schürch, ein Projekt zur Gründung einer öffentlichrechtlichen selbstständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) Basel-Stadt gestartet, wie es diese heute in sieben Kantonen gibt (z.B. in BL und AG). Die vertiefte Analyse eines SVA-Modells und die mit den zuständigen Stellen des BSV geführten Gespräche zeigten, dass der Errichtung einer SVA in unserem Stadtkanton sowohl aus Bundes- wie kantonaler Sicht diverse Hindernisse entgegenstehen, und daher die Beibehaltung rechtlich selbstständiger Organisationseinheiten vorläufig vorzuziehen ist.
Mit der als Alternative ausgearbeiteten Modell eines gesetzlich verankerten und vertraglich auszugestaltenden Verbunds behalten die beteiligten Organisationseinheiten ihren bisherigen rechtlichen Status: Die Ausgleichkasse und die IV-Stelle als öffentlichrechtliche selbstständige Anstalten und das Amt für Sozialbeiträge als Dienststelle der kantonalen Verwaltung. Damit geht der Vorschlag des Regierungsrats organisationsrechtlich weniger weit als es mit der Schaffung einer verselbständigten Sozialversicherungsanstalt der Fall wäre. Mit dem SVV lassen sich jedoch die im Anzug Schürch genannten, für das Publikum wichtigen Ziele der räumlichen Zusammenführung, Effizienzsteigerungen, Schnittstellen-Elimination und des Case Managements ebenso wirksam erreichen.