Regierungsrat will weniger Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner Stellungnahme zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes stellt sich der Regierungsrat gegen zu viele Leistungskürzungen. Die Arbeitslosenversicherung kann seiner Meinung nach eine ausgeglichene Rechnung auch durch eine bescheidene Prämienerhöhung erzielen.
Der Regierungsrat hat zur Revisionsvorlage der Arbeitslosenversicherung Stellung genommen. Er unterstützt das Ziel, dass die Arbeitslosenversicherung über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg eine ausgeglichene Rechnung aufweisen soll. Dabei wird es als notwendig erachtet, Korrekturen auf der Leistungsseite und auf der Prämienseite vorzunehmen. Allerdings ist der Regierungsrat entgegen dem Bundesrat der Meinung, dass ein bescheidener Mehraufschlag der Versicherungsprämie um weitere 0,1% zu den bereits vorgeschlagenen 0,2% für die Arbeitgebenden zumutbar wäre und dadurch die Leistungskürzungen auf die Beseitigung von echten Fehlanreizen beschränkt werden könnten.
Sehr entschieden wehrt sich der Regierungsrat gegen diejenigen Leistungskürzungen, welche zumindest zu einem Teil lediglich eine Kostenabwälzung auf die Sozialhilfen der Kantone und Gemeinden zur Folge haben. Es kann nicht angehen, dass eine Sozialversicherung zulasten eines anderen sozialen Sicherungssystems Kosteneinsparungen vornimmt, um sich einseitig zu entlasten.