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Schwarzarbeitsbekämpfung – Delegation von Kontrollaufgaben an die Sozialpartner

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat gestützt auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit Kontrollaufgaben im Bau Garten- Gast- und Reinigungsgewerbe an die Paritätischen Kontrollorgane delegiert.

Das am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit hat den Vollzug den Kantonen übertragen und die Kantone ermächtigt, Kontrolltätigkeiten an Dritte zu delegieren.

Die paritätischen Kontrollorgane führen bereits im Rahmen der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit Baustellen- und Lohnbuchkontrollen durch, insbesondere in denjenigen Branchen, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Der Regierungsrat erachtet es als zweckmässig und sinnvoll, wenn die paritätischen Kontrollorgane auch noch die Schwarzarbeitstatbestände überprüfen. Er hat daher die Kontrolltätigkeit in den Branchen Bau-, Garten-, Gast- und Reinigungsgewerbe an die paritätischen Kontrollorgane delegiert. Der Kontrollumfang sowie die Entschädigung sind in einer Leistungsvereinbarung festgelegt.

Mit der Delegation der Kontrolle der Schwarzarbeit wird das bisherige bewährte Schwarzarbeitskonzept im Kanton Basel-Stadt fortgeführt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das Sicherheitsdepartement und die Kantonspolizei werden nun ergänzt durch die paritätischen Kontrollorgane tätig sein. Die Kontrollen erfolgen aufgrund von eigenen Feststellungen oder Hinweisen anderer Behörden bzw. privater Personen. Die aktive Bekämpfung der Schwarzarbeit durch den Kanton und die Sozialpartner ist wichtig, da sie mit grossen Nachteilen verbunden ist: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ungenügend versichert und der Staat verliert Einnahmen. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, die Schwarzarbeit durch verstärkte Kompetenzen und Vernetzungen zu verunmöglichen, mindestens aber zu erschweren. Der Regierungsrat ist sehr froh darüber, dass sich auch die Sozialpartner aktiv an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligen.

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll, Telefon +41 (0)61 267 87 78 Leiterin Bereich Arbeitsbeziehung und Schlichtungswesen Amt für Wirtschaft und Arbeit