Städtebaulicher Rahmenvertrag über die Entwicklung des Dreispitz abgeschlossen
MedienmitteilungGemeinsame Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt des Kantons Basel-Landschaft der Gemeinde Münchenstein und der Christoph Merian Stiftung -- Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Gemeinde Münchenstein und die Christoph Merian Stiftung als Grundeigentümerin haben einen Städtebaulichen Rahmenvertrag über die Entwicklung des Dreispitz abgeschlossen. Damit ist der Weg frei für den Quartierplan Kunstfreilager in Münchenstein.
Seit 2001 befassen sich die vier Vertragspartner Kanton Basel-Stadt, Kanton Basel-Landschaft, Gemeinde Münchenstein und Christoph Merian Stiftung mit den Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung des Dreispitz. Basierend auf der städtebaulichen Studie des Basler Architekturbüros Herzog & de Meuron beabsichtigen die Partner, aufeinander abgestimmte Bebauungs- und Quartierpläne für den Dreispitz zu erarbeiten. Als erster Schritt zu den gemeinsam erarbeiteten Entwicklungszielen haben die Exekutiven aller vier Partner einen Städtebaulichen Rahmenvertrag unterzeichnet.
Übergeordnete Zielsetzung für den Rahmenvertrag ist die Transformation und innere Verdichtung von Teilgebieten des Dreispitz, über einen Zeitraum von 25-30 Jahren hinweg. Das derzeit abgeschlossene Gewerbegebiet soll schrittweise und in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Basel-Stadt und Münchenstein in ein urbanes und offenes Quartier mit einer gemischten Nutzung übergeführt werden. Während das bestehende Gewerbe in Arbeitsgebieten weiterhin tätig bleibt, sollen sich zusätzliche Arbeitsplätze und höherwertige Nutzungen wie Wohnen, Dienstleistungen oder die Hochschule für Gestaltung und Kunst ansiedeln können. Es soll eine Verknüpfung zu den umliegenden Quartieren und Grünräumen Gundeldingen, Lange Heid, Bruderholz sowie Brüglinger Ebene erreicht werden. Die vier Partner legen Wert auf eine hoch stehende und vorbildliche Umsetzung der Entwicklungsziele, die für alle beteiligten Partner wirtschaftlich tragbar sein muss.
Im Rahmenvertrag ist festgehalten, dass die Vertragspartner den langfristigen Transformationsprozess gemeinsam als Entwicklungsträger begleiten. Im Konsens sind die Nutzungsplanungen aufeinander abzustimmen und gemeinsame Projekte zu prüfen und gegebenenfalls zu realisieren. Der Rahmenvertrag bestimmt auch, wie dafür notwendige Finanzierungen gesichert werden sollen. Das Management der Entwicklung übernimmt die Christoph Merian Stiftung als Grundeigentümerin.
Alle weiteren Schritte stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Organe der Vertragsparteien. Den nächsten Baustein wird der Quartierplan Kunstfreilager bilden, welcher unter anderem die Bebauungsmöglichkeiten auf dem Areal des ehemaligen Zollfreilagers für den Bau der Hochschule für Gestaltung und Kunst regeln soll. Der Städtebauliche Rahmenvertrag ist einsehbar unter:
www.muenchensteinplant.ch
www.merianstiftung.ch