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Totalrevision des Regionalen Schulabkommens (RSA)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat der Unterzeichnung des revidierten Regionalen Schulabkommen (RSA 2009) per 1. August 2009 zuzustimmen. Das RSA 2009 regelt für Kindergarten Volksschule und allgemein bildende Schulen auf Sekundarstufe II den interkantonalen Zugang und die Abgeltung unter den Mitgliedkantonen.

Im revidierten Regionalen Schulabkommen (RSA 2009) wird der Geltungsbereich auf die Bereiche Kindergarten, Volksschule, allgemein bildende Schulen auf Sekundarstufe II sowie auf die vom Bund bisher nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge reduziert. Alle aus dem RSA wegfallenden Bereiche werden in anderen Abkommen (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, Interkantonale Fachschulvereinbarung FSV, Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV 2005) geregelt. Neu tritt der Kanton Wallis dem RSA 2009 bei.

Die Kantone bewilligen den ausserkantonalen Schulbesuch aus örtlichen oder anderen wichtigen Gründen oder sofern die absolvierende Ausbildung im eigenen Kanton nicht angeboten wird. Der Grundsatz, dass die Kantonsbeiträge im RSA möglichst kostendeckend festzulegen sind, gilt auch im RSA 2009.

Nationale Entwicklungen – Revisionen der Interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich sowie die neue Interkantonale Fachhochschulvereinbarung – machen die Revision des RSA notwendig. Das Regionale Schulabkommen der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) trat auf Beginn des Schuljahres 1975/1976 in Kraft. Seither ist es aufgrund der Entwicklungen und Erfahrungen viermal revidiert worden, letztmals im Jahre 2000. Das RSA der NW EDK hat sich im Laufe der Jahre zu einem etablierten Regelwerk für die Abgeltung des Besuchs von ausserkantonalen Schulen und Bildungseinrichtungen im Raum der Mitgliedkantone entwickelt. Es hat sich in der Praxis und im Vollzug bewährt.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Telefon +41 (0)79 770 29 90 Leiter Volksschule Erziehungsdepartment des Kantons Basel-Stadt