Verbesserung der Ferienregelung für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf das von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände eingereichte Forderungspaket reagiert der Regierungsrat mit einer zweistufigen Verbesserung der geltenden Ferienregelung. Damit möchte er eine Annäherung der Ferienansprüche des Staatspersonals an jene der Privatwirtschaft vornehmen und die Voraussetzungen zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern.
Aufgrund der heute geltenden Ferienregelung bestehen für das baselstädtische Staatspersonal folgende Ferienansprüche:
Heutige Regelung:
- 20 Tage bis Alter 49
- 25 Tage ab Alter 50
- 30 Tage ab Alter 60
Zusätzlich garantiert die geltende Frei- und Feiertagsregelung den Mitarbeitenden jährlich 12 Frei- und Feiertage. Im langjährigen Durchschnitt ergeben sich daraus jährlich 1,5 zusätzliche Freitage.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, unter dem Vorbehalt der Gutheissung durch den Grossen Rat künftig allen Mitarbeitenden im Minimum fünf Wochen Ferien zu gewähren. Ab dem Jahre 2012 soll folgende neue Ferienregelung für das Basler Staatspersonal gelten:
Regierungsrätliches Ziel (gilt ab 2012):
- 25 Tage bis Alter 49 (plus 5 Ferientage)
- 28 Tage ab Alter 50 (plus 3 Ferientage)
- 32 Tage ab Alter 60 (plus 2 Ferientage)
Dieses Ziel kann aus Kostengründen nicht in einem einzigen Schritt, sondern muss in zwei Teilschritten umgesetzt werden. Für eine dreijährige Übergangszeit gilt in den Jahren 2009-2011 folgende vorübergehende Regelung: 22 Tage bis Alter 49, 26 Tage ab Alter 50 sowie 30½ Tage ab Alter 60.
Im Gegenzug wird ab 2012 die Frei- und Feiertagsregelung aufgehoben. Der Anspruch wird sich ab dann auf die gesetzlichen Frei- und Feiertage (im Durchschnitt 10,5 Tage) beschränken. Eine frühere Aufhebung hätte zur Folge, dass Mitarbeitende in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der gesetzlichen Frei- und Feiertage von lediglich 8½ bzw. 8 Tagen eine reale Einbusse ihrer bisherigen Ansprüche in Kauf nehmen müssten.
Im Schulbereich gilt für die Lehrpersonen eine analoge Verbesserung der Ferienregelung, allerdings in einer anderen Art der Umsetzung. Den Lehrpersonen werden die zusätzlich gewährten Ferientage ihrem individuellen Ferienguthaben gutgeschrieben. Dieses kann in Form eines flexiblen Entlastungs- und Time-out-Modells (Sabbatical) bezogen werden.
Im langjährigen Mittel von 10,5 gesetzlichen Frei- und Ferientagen betragen die zusätzlichen Kosten für die neue Ferienregelung rund 18 Millionen Franken. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen neuen Ferienregelung wird sichergestellt, dass niemand schlechter als bisher fährt, sondern alle Mitarbeitenden – nach Alter abgestuft – in den Genuss von mehr Ferien kommen.
Auf die weitergehenden Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände kann der Regierungsrat aus Kostengründen nicht eingehen. Die neue Ferienregelung steht auch anstelle der früher geforderten Reduktion der bestehenden wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden. Mit der Verbesserung der Ferienregelung für das Basler Staatspersonal gleichen sich deren Anstellungsbedingungen jenen verschiedener anderer öffentlicher und privater Arbeitgeber an (vgl. hierzu auch die beiliegende Tabelle).