Vernehmlassung betreffend die Konsequenzen des Stromversorgungsgesetzes für die Energiepolitik des Kantons Basel-Stadt und die Zukunft der IWB
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit der Öffnung des Strommarktes muss die Basler Energiepolitik und die Zukunft der IWB überdacht werden. Nur mit der Verselbstständigung der IWB können die Chancen die mit der Marktöffnung verbunden sind genutzt und die energiepolitischen Ziele des Kantons erreicht werden. Mit einer öffentlichen Vernehmlassung soll die nötige Änderung des IWB-Gesetzes vorbereitet werden.
Die Öffnung des Strommarktes nach Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes auf Oktober 2008 wird einschneidende Konsequenzen haben für die Energiepolitik des Kantons und damit auch für die IWB, weil die heute bestehenden Energieversorgungsmonopole verschwinden. Als Teil der kantonalen Verwaltung werden die IWB der neuen Situation nicht mehr gerecht werden können. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die IWB als öffentlich-rechtliche Anstalt zu verselbstständigen und ihnen damit den nötigen Handlungsspielraum im künftigen Strommarkt zu verschaffen. Die Erfolgschancen werden angesichts der heute sehr guten Positionierung der IWB positiv beurteilt. Die IWB sollen auch künftig als führendes Unternehmen im Markt für ökologisch nachhaltige Energien konkurrenzfähig sein.
Ohne eine Änderung der heute langwierigen und schwerfälligen Entscheidungsprozesse etwa hinsichtlich Neuinvestitionen und Beteiligungen werden die IWB ihre gute Ausgangslage mittelfristig verspielen. Auch hinsichtlich der vom Regierungsrat geforderten Expansion der IWB im Markt der erneuerbaren Energien wären diese mit der heutigen Organisationsstruktur zu stark eingeschränkt. Insbesondere der Konsum von Strom aus Kernenergieanlagen sowie die Förderung der erneuerbaren Energien wären künftig nur noch sehr beschränkt steuerbar. Mit einer Verselbstständigung dagegen könnten die IWB auch langfristig zum Erfolg der baselstädtischen Energiepolitik beitragen
Die angestrebte Verselbstständigung der IWB bedingt eine Revision des IWB-Gesetzes. Diese wird mit einer breit angelegten öffentlichen Vernehmlassung vorbereitet. Sie läuft bis zum 25. April.
Marc Keller, Telefon 061 267 42 51 oder 079 833 00 21 Informationsbeauftragter Baudepartement