Volkszählung 2010 kommt ohne Fragebogen aus
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Volkszählung 2010 soll aus den Einwohnerregistern erfolgen und nicht mehr über das Ausfüllen von Fragebogen. In der gesamten Schweiz werden dafür die Strukturen der Einwohnerregister vereinheitlicht. Für den Vollzug des entsprechenden Bundesgesetzes des Registerharmonisierungsgesetzes hat der Regierungsrat Basel-Stadt eine kantonale Verordnung per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Wie in allen Kantonen wird auch das baselstädtische Einwohnerregister im Jahr 2009 an die Bundesvorgaben angepasst. Damit die Volkszählung aus den Registern möglich wird, werden zukünftig im Einwohnerregister auch Haushalte erfasst. Einen Haushalt bilden die Personen, welche gemeinsam in einer Wohnung leben. Neu wird im Einwohnerregister nicht nur erfasst in welchem Gebäude eine Person lebt, sondern auch in welcher Wohnung.
Wohnungsnummerierung durch die Post
Im Kanton Basel-Stadt wird die Post mit der Nummerierung aller Wohnungen beauftragt. Die Post kennt aufgrund der Briefzustellung bereits die Namen der Bewohner einer Wohnung. Sie bietet die Wohnungsnummerierung schweizweit als Dienstleistung im Projekt Registerharmonisierung an. Die vom Regierungsrat erlassene Einführungsverordnung regelt die Bedingungen für diesen Auftrag an die Post. Weil für die Wohnungsnummerierung Personendaten verwendet werden, untersteht die Post für diesen Auftrag dem kantonalen Datenschutzgesetz.
Änderungen bei der Anmeldung an den Einwohnerkontrollen.
Voraussichtlich ab Herbst 2009 wird die Wohnungsnummer bei neuen Mietverträgen von den Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen den Mietern mitgeteilt. Neu zuziehende Personen müssen dann bei der Anmeldung an der Einwohnerkontrolle neben Strasse und Hausnummer auch die Wohnungsnummer angeben.
Aktuelle Bevölkerungsstatistik
Mit dem Projekt Registerharmonisierung wird die Bevölkerungsstatistik aktueller, da die Daten anstatt alle 10 Jahre per Fragebogen quartalsweise automatisch aus den Registern erhoben werden. Die Arbeiten für die Registerharmonisierung erfolgen verwaltungsweit unter Leitung des Finanzdepartements und umfassen die Einwohnerkontrollen von Basel, Riehen und Bettingen, das Statistische Amt, das Bauinspektorat und die Zentralen Informatikdienste.