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Vorschlag für die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für Sechzehnjährige

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat einen Verfassungsentwurf um das aktive Stimm- und Wahlrecht kantonal von 18 auf 16 Jahre zu senken. Jugendliche können nach Ansicht des Regierungsrates bereits mit 16 Jahren politisch urteilsfähig sein. Das Stimm- und Wahlrecht ab 16 kann ein wesentlicher Beitrag für die politische Integration junger Menschen sein.

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat in Erfüllung der Motion Loretta Müller und Konsorten einen Verfassungsentwurf vor, der die Senkung des kantonalen aktiven Stimm- und Wahlrechts von 18 auf 16 Jahre vorsieht. Die Gemeinden Riehen und Bettingen sollen selber entscheiden, ob sie dem Vorschlag der Regierung folgen wollen und das Stimm- und Wahlrecht auch für Gemeindeangelegenheiten auf 16 Jahre senken wollen.

Jugendliche früher in die Politik einbeziehen
Das Anliegen, das aktive Stimm- und Wahlrecht von Jugendlichen herabzusetzen, wird national und kantonal seit langem diskutiert. Nach Ansicht des Regierungsrates können Jugendliche aufgrund ihrer Bildung und aufgrund der Möglichkeiten, sich zu informieren, mit 16 Jahren politisch urteilsfähig sein. Junge Menschen sollen daher in diesem Alter die Möglichkeit haben, sich aktiv politisch zu beteiligen.

Die politische Bildung weckt das Interesse an Politik und Staatskunde. Können sich die Jugendlichen direkt nach der obligatorischen Schulzeit und nicht erst zwei Jahre später politisch engagieren, kann dieses Interesse aufrechterhalten werden. Nach Ansicht des Regierungsrates kann daher das Stimm- und Wahlrechtalter 16 für die politische Integration junger Menschen zentral sein. Diese Integration kann sich langfristig positiv auf die Stimmbeteiligung auswirken.

Verfassungsänderung notwendig
Der Regierungsrat schlägt vor, die Kantonsverfassung hinsichtlich des Stimm- und Wahlrechts zu ändern. Stimmberechtigt soll sein, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Stadt politischen Wohnsitz hat und nicht wegen psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung entmündigt ist. Das Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, soll bei 18 Jahren belassen werden.

Wollen die Einwohnergemeinden das Stimm- und Wahlrecht für Gemeindeangelegenheiten bei 18 Jahren belassen, müssten sie dies in den Gemeindeordnungen festhalten.

Weitere Auskünfte

Guy Morin, Telefon +41 (0)61 267 80 45 Regierungspräsident