Das Missionshaus unter Denkmalschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Aufnahme des Missionshauses an der Missionsstrasse 21A ins Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen.
Das in einem Gartenareal gelegene Bauwerk wurde 1858/1860 im damals neu erschlossenen Gelände vor dem Spalentor nach Plänen des Architekten Johann Jakob Stehlin d. J. (1826-1894) für die Evangelische Missionsgesellschaft errichtet.
Die viergeschossige, von Satteldächern abgeschlossene Anlage auf H-förmigem Grundriss gliedert sich in einen langgestreckten Mitteltrakt mit zentralem Risalit und zwei seitliche Quertrakte, deren Giebel an der Hauptfront in den Obergeschossen durch flache Erker ausgezeichnet sind. Die Gestaltung ist in zeittypischer Weise durch die Kombination eines klassizistisch disponierten Baukörpers mit gotisierenden Detailformen bestimmt. Am Äusseren zeigt sich letzteres u. a. an Giebelfriesen, Dachaufsätzen, Lukarnen- und Fensterformen; es handelt sich damit um ein ausgeprägtes Architekturzeugnis des sogenannten Romantischen Klassizismus.
Das auch heute noch im Besitz der 1815 gegründeten Basler Mission befindliche Gebäude war als Wohn- und Ausbildungsstätte angehender Missionare konzipiert und diente diesem Zweck rund ein Jahrhundert lang. Seither haben zugunsten wandelnder Nutzungen im Innern verschiedene Anpassungen stattgefunden, wobei die ursprüngliche Baustruktur jedoch weitgehend erhalten geblieben ist. Das imposante Haus gehört zusammen mit dem älteren Teil der Basler Hauptpost (1852/1853) und dem Gerichtsgebäude an der Bäumleingasse (1858/1859) zu den frühesten Grossbauten von J.J. Stehlin, dem bedeutendsten Basler Architekten jener Epoche. Die besondere Denkmalqualität des Missionshauses beruht nicht alleine auf seinem vielfältigen architekturhistorischen, typologischen oder lokalhistorischen Wert, sondern auch auf der kulturgeschichtlichen Bedeutung als prominentem Architekturzeugnis der weltweit und für das Geschick vieler ferner Kulturen folgenreich tätigen Missionsbewegung.